Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?
Erst ab 18 Jahren ist der Besitz von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubt. Wer diese Altersgrenze erreicht hat, darf nach § 3 Abs. 1 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 3 Abs. 2 bis zu 50 Gramm erlaubt, wenn es um Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial geht. Jüngere Menschen haben keine dieser Erlaubnisse.
Was 25 Gramm im Alltag bedeuten
25 Gramm sind eine Obergrenze für den Besitz und keine Empfehlung. Bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial zählt das Gewicht nach dem Trocknen. Wer mehrere Produkte bei sich hat, sollte die Gesamtmenge im Blick behalten. Eine Obergrenze sagt nichts darüber aus, wie viel für den eigenen Körper gut ist.
Besitz am Wohnsitz: 50 Gramm Blüten
Die Grenze von 50 Gramm gilt nur am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt. Sie betrifft Blüten, blütennahe Blätter und sonstiges Pflanzenmaterial. Außerhalb dieses Ortes bleibt es bei 25 Gramm aus § 3 Abs. 1. Die insgesamt besessene Menge darf 50 Gramm nicht übersteigen (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Wer den Einzelfall genau klären will, fragt eine Anwältin oder einen Anwalt.
Eigenanbau: ab 18 und höchstens drei Pflanzen
Auch der Eigenanbau ist an die Altersgrenze 18 gebunden. Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Anbau bezieht sich auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2). Cannabis und Vermehrungsmaterial sind nach § 10 KCanG am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen.
Die Mengen im Überblick
Die wichtigsten Grenzen des Gesetzes stehen in dieser Tabelle. Sie ersetzt nicht den Gesetzestext, hilft aber beim schnellen Vergleich.
| Regel | Grenze | Grundlage |
|---|---|---|
| Besitz ab 18 Jahren | bis zu 25 Gramm | § 3 Abs. 1 KCanG |
| Besitz am Wohnsitz | bis zu 50 Gramm Blüten oder Pflanzenmaterial | § 3 Abs. 2 KCanG |
| Eigenanbau | höchstens drei Pflanzen gleichzeitig | § 9 Abs. 1 KCanG |
| Abgabe an Heranwachsende | höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat | § 19 Abs. 3 KCanG |
| Abgabe an Mitglieder ab 21 Jahren | höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat | § 19 Abs. 3 KCanG |
Für Jüngere gilt keine Erlaubnis
Unter 18 gibt es weder einen erlaubten Besitz nach § 3 noch einen Eigenanbau nach § 9. Auch die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung beginnt erst mit 18 Jahren (§ 16 Abs. 1). Für den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen gilt zusätzlich das Verbot aus § 5 Abs. 1. Das Gesetz kennt für Personen unter 18 Jahren keine Besitzerlaubnis, auch nicht mit Zustimmung der Eltern.
Warum die Altersgrenze mit Gesundheit zu tun hat
Nach cannabispraevention.de sind die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch, weil THC die Reifeprozesse im jungen Gehirn stört. Im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert. Das Psychoserisiko liegt bei Konsumierenden nach Angaben des BIÖG höher als bei Menschen, die nicht kiffen.
Heranwachsende zwischen 18 und 21
Heranwachsende sind nach § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes Personen, die zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Für die Abgabe durch Anbauvereinigungen gelten für sie engere Grenzen als für Erwachsene ab 21: höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat und ein THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent (§ 19 Abs. 3 KCanG). Die Tagesgrenze von 25 Gramm gilt weiterhin.
Was bei Überschreitung der Grenzen gilt
Wer außerhalb des Wohnsitzes mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG). Insgesamt mehr als 50 Gramm und bis zu 60 Gramm sind ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit (Buchst. b). Darüber hinaus ist der Besitz eine Straftat: mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes und insgesamt mehr als 60 Gramm (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Mehr als drei lebende Pflanzen zu besitzen ist ebenfalls strafbar.
Was du jetzt tun kannst
Wer unter 18 ist und Fragen zum eigenen Konsum hat, sollte mit einer Vertrauensperson sprechen. Auch eine Beratungsstelle kann helfen, die Lage einzuschätzen. Wer 18 oder älter ist, sollte die Mengen kennen und sie nicht ausreizen, denn die Grenzen sind Obergrenzen. Eltern finden auf cannabispraevention.de Informationen, mit denen sie ein Gespräch beginnen können.
Typische Missverständnisse
Viele glauben, dass Besitz erlaubt ist, sobald man volljährig wird, und dass danach alles andere geregelt sei. Das stimmt nur teilweise. Die Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 KCanG bezieht sich auf Besitz bis 25 Gramm. Die höhere Grenze von 50 Gramm gilt nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und nur für Blüten, blütennahe Blätter und sonstiges Pflanzenmaterial. Wer beide Grenzen nicht auseinanderhält, riskiert Fehler im Alltag.
Ein zweites Missverständnis betrifft die Familie. Manche meinen, Eltern könnten ihrem Kind den Besitz erlauben. Eine Absprache in der Familie ändert an der Altersgrenze nichts. Die Altersgrenze gilt für den Minderjährigen selbst, unabhängig davon, was in der Familie vereinbart wird.
Was du bei Unsicherheit tun kannst
Wenn du unsicher bist, ob eine Menge oder eine Situation erlaubt ist, hilft ein Blick in den Gesetzestext. Bei konkreten Fragen zu einer Kontrolle oder zu einer Anzeige ist eine Rechtsberatung der richtige Weg, weil jeder Fall eine eigene Prüfung braucht. Suchtberatungsstellen informieren zudem über Konsum und Gesundheit, auch dann, wenn man sich eine Frage bisher nicht zu stellen traut.
Mehr zum Schutz junger Menschen steht im Überblick Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?. Zur Frage, ob eine Erlaubnis der Eltern etwas ändert, lies Reicht die Erlaubnis der Eltern, damit Jugendliche kiffen dürfen?. Den Wortlaut von § 3 findest du auf gesetze-im-internet.de.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?
Die Erlaubnis zum Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm Blüten oder sonstiges Pflanzenmaterial erlaubt. Jüngere haben keine dieser Erlaubnisse, und auch der Eigenanbau beginnt erst mit 18 Jahren.
Wie viele Cannabispflanzen darf man selbst anbauen?
Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Anbau gilt für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Cannabis aus dem Eigenanbau darfst du nicht an Dritte weitergeben.