Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?

Die Erlaubnis zum Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm Blüten oder sonstiges Pflanzenmaterial erlaubt. Jüngere haben keine dieser Erlaubnisse, und auch der Eigenanbau beginnt erst mit 18 Jahren.

Wie viele Cannabispflanzen darf man selbst anbauen?

Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Anbau gilt für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Cannabis aus dem Eigenanbau darfst du nicht an Dritte weitergeben.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 9 Eigenanbau
  3. KCanG § 19 Abgabe
  4. Jugendgerichtsgesetz § 1
  5. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  6. KCanG § 10
  7. KCanG § 34
  8. KCanG § 36
  9. drugcom: Drogenlexikon Cannabis

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