Was muss ich als Mieter beim Eigenanbau beachten?
Wer zur Miete wohnt und Cannabis anbauen möchte, hat zwei Regelwerke im Blick: das KCanG und den Mietvertrag. Nach § 9 KCanG ist der private Eigenanbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt, höchstens mit drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Das Gesetz regelt damit das Verhältnis zum Staat. Das Verhältnis zum Vermieter richtet sich nach dem Mietvertrag, der Hausordnung und dem Mietrecht. Beides gehört zusammen, wenn du als Mieter sicher handeln willst.
Die Pflichten aus dem KCanG
§ 9 Abs. 1 KCanG erlaubt den Eigenanbau für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Die Obergrenze liegt bei drei Pflanzen gleichzeitig. § 9 Abs. 2 verbietet die Weitergabe von Cannabis aus dem Eigenanbau an Dritte. Den Schutz der Pflanzen regelt § 10: Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Ein Verstoß ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 eine Ordnungswidrigkeit. Dazu kommt das Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen nach § 5 Abs. 1 KCanG.
Für den Besitz gilt außerdem § 3. Am Wohnsitz sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis zu 50 Gramm Blüten oder Pflanzenmaterial erlaubt. Der Artikel Darf ich zu Hause 50 Gramm Cannabis aufbewahren? erklärt die Einzelheiten.
Was der Mietvertrag regeln kann
Der Mietvertrag ist der wichtigste Punkt im Verhältnis zum Vermieter. Ob der Anbau in der Wohnung erlaubt ist, kann im Mietvertrag geregelt sein. Viele Verträge enthalten Klauseln zur Nutzung der Wohnung, zur Haltung von Tieren oder zu Pflanzen auf dem Balkon. Solche Klauseln können neben dem KCanG gelten. Ob sie im Einzelfall wirksam sind, klärt der Mieterverein oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
- Den Mietvertrag auf Klauseln zur Nutzung der Wohnung durchsehen.
- Die Hausordnung und Regeln der Hausgemeinschaft lesen.
- Unklare Stellen schriftlich mit dem Vermieter klären.
- Die Antwort des Vermieters aufbewahren.
Hausordnung und Nachbarschaft
Hausordnungen regeln oft das Miteinander: Lärm, Gerüche, Müll und Gemeinschaftsflächen. Gerüche können bei Pflanzen und Konsum zu Streit führen. Ein offenes Gespräch mit den Nachbarn kann Konflikte vermeiden. Der Artikel Was gilt bei Streit mit Nachbarn wegen Cannabisgeruch? beschreibt diese Lage.
Kündigung als Folge von Streit
Ob und wie ein Mietverhältnis wegen eines Anbaus gekündigt werden kann, ist eine Frage des Mietrechts. Der Artikel Kann eine Kündigung wegen Eigenanbau drohen? gibt einen Überblick. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln und den Mieterverein fragen. Fristen spielen dabei eine große Rolle, deshalb ist Eile wichtig.
Jugendschutz im Mietshaus
Im Mietshaus wohnen oft Familien mit Kindern. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Nach § 10 müssen die Pflanzen außerdem so gesichert sein, dass Dritte, insbesondere Kinder aus den Nachbarwohnungen, nicht herankommen. Der Artikel Wie schütze ich Pflanzen vor Kindern und Jugendlichen? beschreibt praktische Schritte.
Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche ist nach § 34 KCanG strafbar. Das gilt unabhängig davon, ob du Mieter oder Eigentümer bist.
Schritte vor dem Anbau
- Mietvertrag, Hausordnung und mögliche Zusatzvereinbarungen lesen.
- Mit dem Vermieter schriftlich klären, was erlaubt ist.
- Die Pflanzenzahl auf drei gleichzeitig begrenzen und dokumentieren.
- Pflanzen so aufstellen, dass Kinder und Besuch sie nicht erreichen.
- Bei Streit den Mieterverein kontaktieren, bevor eine Eskalation entsteht.
Typische Konflikte vermeiden
Streit kann bei Gerüchen, Lärm und Schäden an der Wohnung entstehen. Feuchtigkeit, Erde und Dünger können Böden, Fensterbänke und Wände angreifen. Wer Töpfe auf Holzböden oder Teppich stellt, sollte Untersetzer und Schutzmatten verwenden.
Gerüche sind ein eigenes Thema. Lüften, Luftfilter und ein Gespräch mit den Nachbarn können helfen. Frag die Nachbarn, ob sie mit dem Geruch leben können, und halte die Antwort fest, wenn es später Streit gibt.
Wann du den Vermieter informieren solltest
Eine Informationspflicht kann sich aus dem Mietvertrag ergeben. Wenn du Umbauten planst, etwa eine Lüftungsanlage oder eine dauerhafte Beleuchtung mit neuem Stromanschluss, solltest du den Vermieter vorab fragen. Solche Eingriffe betreffen die Substanz der Wohnung und brauchen oft seine Zustimmung. Der Mieterverein kann dir helfen, die Anfrage richtig zu formulieren.
Umgang mit Beschwerden von Nachbarn
Wenn Nachbarn sich beschweren, bleib sachlich. Notiere Datum, Uhrzeit und Inhalt der Beschwerde. Antworte schriftlich, wenn es um Vorwürfe geht, und vermeide Aussagen, die du nicht belegen kannst. Eine ruhige, nachvollziehbare Antwort erleichtert die Lösung und schützt dich, falls die Sache vor Gericht landet.
Beim Auszug und bei Ende des Anbaus
Wer auszieht, gibt die Wohnung zurück. Pflanzen, Erde und Dünger solltest du vor der Übergabe entfernen, sonst entstehen leicht Schäden, die der Vermieter geltend machen kann. Fotografiere den Zustand der Wohnung vor der Übergabe und lass dir die Übergabe schriftlich bestätigen. So bleibt nachvollziehbar, in welchem Zustand du sie zurückgegeben hast.
Wer den Anbau beendet, entsorgt Pflanzen und Reste sachgerecht. Ernte und Reste gibst du nicht an andere weiter. Die Weitergabe ist nach § 9 Abs. 2 KCanG verboten, und eine Entsorgung ohne Weitergabe bleibt der sichere Weg.
Wo du Hilfe bekommst
Der Mieterverein berät bei Fragen zum Mietvertrag, zur Hausordnung und zu Kündigungen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann den Einzelfall einordnen. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Bei Fragen zum Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Muss ich dem Vermieter sagen, dass ich Cannabispflanzen habe?
Ob du den Anbau anmelden oder dem Vermieter mitteilen musst, richtet sich nach Mietvertrag und Hausordnung. Eine schriftliche Auskunft verhindert Streit. Bei Unklarheit hilft der Mieterverein.