Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Kann eine Kündigung wegen Eigenanbau drohen?

Häufige Fragen

Kann mir wegen Eigenanbau fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung setzt nach § 543 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund voraus, der im Einzelfall unter Abwägung beider Interessen geprüft wird. Das Konsumcannabisgesetz enthält keine eigenen Kündigungsgründe. Ob dein Mietvertrag oder der Hausfrieden verletzt ist, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Bei einer Kündigung solltest du rasch eine Anwältin oder einen Anwalt für Mietrecht einschalten.

Was tue ich, wenn der Vermieter den Eigenanbau beanstandet?

Reagiere schriftlich und sachlich. Prüfe den Mietvertrag und halte fest, welche Maßnahmen du gegen Geruch und Zugang triffst. Eine Mieterberatung kann eine erste Einschätzung geben. Bei einer Abmahnung oder einer Kündigung ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Mietrecht der richtige Ansprechpartner, damit Fristen nicht verstreichen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  3. § 10 KCanG
  4. § 34 KCanG
  5. BIÖG Gefahren für Jugendliche
  6. BGB § 543
  7. BGB § 573

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.