Darf ich in einer Untermiete Pflanzen halten?
In einer Untermiete wohnst du in einer Wohnung, die ein anderer Mensch gemietet hat. Der Eigenanbau nach § 9 KCanG ist an deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gebunden. Wenn du in der Untermiete tatsächlich wohnst, kann dieser Ort also genauso gelten wie jede andere Wohnung. Ob du Pflanzen dort halten darfst, entscheidet aber zusätzlich das Mietverhältnis. Im Untermietverhältnis gibt es zwei Verträge, und beide können Regeln zum Anbau enthalten.
Zwei Verträge, zwei Ebenen
Bei einer Untermiete bestehen zwei Mietverhältnisse. Zwischen dir und dem Hauptmieter gilt der Untermietvertrag. Zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter gilt der Hauptmietvertrag. Beide können Regeln zur Nutzung der Wohnung enthalten. Eine Vorgabe aus dem einen Vertrag gilt nicht automatisch für den anderen. Deshalb lohnt sich ein Blick in beide.
- Den Untermietvertrag auf Vorgaben zur Nutzung der Wohnung prüfen.
- Den Hauptmietvertrag anfordern, wenn du ihn nicht kennst.
- Eine schriftliche Auskunft des Hauptmieters einholen.
- Klären, ob der Vermieter einer Untervermietung zugestimmt hat.
Wann die Untermiete zum Wohnsitz wird
Wer in einer Untermiete wohnt, lebt dort. Das kann der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne von § 9 Abs. 1 KCanG sein. Der Wohnsitz setzt nach § 1 Nr. 16 KCanG voraus, dass du die Wohnung seit mindestens sechs Monaten innehast und sie voraussichtlich beibehältst und benutzt. Der gewöhnliche Aufenthalt ist nach Nr. 17 der Ort, an dem du nicht nur vorübergehend verweilst. Wie sich das bei einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft verhält, hängt vom Einzelfall ab. Der Artikel Wer darf in Deutschland Cannabis selbst anbauen? beschreibt die Voraussetzungen.
Die Pflanzenzahl in der Untermiete
Die Grenze bleibt auch in der Untermiete gleich: höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Bauen mehrere Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner an, gilt die Grenze von drei Pflanzen nach dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 für jede anbauende Person. Halte deshalb klar fest, wessen Pflanzen wo stehen. Dazu kommt, dass Pflanzen in gemeinsamen Räumen für alle sichtbar sind. Der Artikel Darf ich in einer Hausgemeinschaft Cannabis konsumieren? beschreibt, was in geteilten Wohnungen gilt.
Die Frage nach der Zustimmung
Ob du für den Anbau eine Zustimmung brauchst, hängt vom Untermietvertrag, vom Hauptmietvertrag und vom Mietrecht ab. Wenn der Untermietvertrag oder der Hauptmietvertrag eine Zustimmung vorsieht, solltest du sie vor dem Einzug einholen und schriftlich festhalten. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Artikel Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für den Eigenanbau?.
Eine mündliche Absprache mit dem Hauptmieter ist im Streitfall schwer zu belegen. Schriftlich festgehaltene Absprachen helfen dir, wenn sich später jemand nicht mehr erinnert.
Was bei Streit passieren kann
Wird der Anbau bemerkt, kann es zu Streit mit dem Hauptmieter oder dem Vermieter kommen. Mietrechtliche Folgen hängen vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Ob eine Kündigung in Betracht kommt, behandelt der Artikel Kann eine Kündigung wegen Eigenanbau drohen?. Mit dem Mieterverein klärst du, welche Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.
Prävention und Jugendschutz in der Untermiete
In einer Untermiete wohnen oft mehrere Menschen auf engem Raum. Wer Kinder oder Jugendliche im Haushalt hat, muss die Regeln des Jugendschutzes beachten. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Nach § 10 KCanG musst du Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, schützen. Das schützt alle im Haus.
Nach § 9 Abs. 2 KCanG darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für Mitbewohnende, die das Cannabis nutzen möchten.
Gespräch mit dem Hauptmieter führen
Der Hauptmieter ist der direkte Vertragspartner des Vermieters und hat deshalb Einfluss darauf, was in der Wohnung erlaubt ist. Ein offenes Gespräch vor dem Einzug vermeidet Missverständnisse. Sprich über Pflanzenzahl, Standort, Pflege und Geruch, und halte das Ergebnis schriftlich fest. Eine kurze E-Mail reicht, wenn beide Seiten zustimmen.
Wichtig ist, dass du nichts zusagst, was du nicht einhalten kannst. Die Pflanzenzahl ist auf drei gleichzeitig begrenzt, und diese Grenze gilt auch dann, wenn der Hauptmieter einen größeren Anbau erlaubt. Eine Erlaubnis des Hauptmieters ersetzt nicht die Regeln aus § 9 KCanG.
Wenn der Vermieter nichts sagt
Ein Schweigen des Vermieters ist keine schriftliche Auskunft. Wenn du unsicher bist, ob der Anbau in der Untermiete erlaubt ist, frag schriftlich nach und bewahre die Antwort auf. Der Mieterverein kann einschätzen, wie du die Anfrage formulierst.
Was du bei einer Kündigung tun kannst
Erhältst du eine Kündigung oder eine Abmahnung wegen des Anbaus, zählt jeder Tag. Prüfe das Schreiben genau: Absender, Begründung und Fristen. Geh nicht unüberlegt auf Forderungen ein. Sprich zuerst mit dem Mieterverein. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann Fristen prüfen und Schritte vorschlagen.
Checkliste vor dem Einzug in die Untermiete
- Untermietvertrag und Hauptmietvertrag liegen schriftlich vor.
- Die Frage nach dem Anbau ist im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geklärt.
- Der Hauptmieter hat der Untervermietung zugestimmt, sofern der Vertrag das verlangt.
- Du weißt, wo dein Wohnsitz für die Meldung liegt und ob du dort tatsächlich wohnst.
- Die Pflanzenzahl bleibt bei höchstens drei Pflanzen gleichzeitig.
- Ein Ansprechpartner für Fragen steht fest, etwa der Hauptmieter oder der Mieterverein.
Die Checkliste ersetzt keine Beratung, sie hilft dir aber, die wichtigsten Punkte nicht zu übersehen. Wer die Liste vorab abhakt, erlebt bei Streit weniger Überraschungen.
Wo du Hilfe bekommst
Der Mieterverein berät bei Fragen zum Untermietvertrag und zur Zustimmung. Für die rechtliche Einordnung des Einzelfalls ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht der richtige Ansprechpartner. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Wer über Konsum und Sucht sprechen möchte, erreicht die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Brauche ich in der Untermiete die Zustimmung des Hauptmieters?
Die Zustimmung richtet sich nach dem Vertrag. Im Untermietverhältnis gibt es zwei Verträge, deshalb lohnt der Blick in beide. Ob eine Zustimmung nötig ist, klärt der Mieterverein. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht kann den Einzelfall ebenfalls einordnen.