Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Wie schütze ich Pflanzen vor Kindern und Jugendlichen?

Häufige Fragen

Muss ich Cannabispflanzen vor Kindern schützen?

Ja. Nach § 10 KCanG müssen Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Zusätzlich verbietet § 5 den Konsum in Gegenwart von Minderjährigen. Praktisch heißt das: Pflanzen und Ernte verschlossen aufbewahren. Bei Sorgen hilft das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. § 10 KCanG
  7. § 36 KCanG

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