Was passiert bei mehr als drei Cannabispflanzen?
Mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig anzubauen ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KCanG strafbar. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Besitz von mehr als drei lebenden Cannabispflanzen ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c strafbar. Erlaubt sind nach § 9 Abs. 1 höchstens drei Pflanzen zur selben Zeit, für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Den Einzelfall bewerten Staatsanwaltschaft und Gericht.
Was die Grenze genau verbietet
Die Regel ist klar formuliert. Nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig sind erlaubt. Der Anbau über diese Zahl hinaus fällt nicht mehr unter die Erlaubnis des Eigenanbaus. Dabei kommt es auf den Bestand zu einem Zeitpunkt an, nicht auf die Summe aller Pflanzen, die im Laufe eines Jahres gezogen werden.
Die Grenze ist eine von mehreren Voraussetzungen. Auch Alter, Wohnsitz und das Verbot der Weitergabe müssen erfüllt sein. Wer eine dieser Bedingungen verfehlt, befindet sich außerhalb des erlaubten Eigenanbaus, unabhängig davon, wie viele Pflanzen er hält. Eine Übersicht bietet der Artikel Wer darf in Deutschland Cannabis selbst anbauen?
Warum Zählen oft schwieriger ist, als es scheint
In der Praxis ist die Zählung nicht immer eindeutig. Stecklinge, Jungpflanzen und abgeerntete Pflanzen werfen Fragen auf, und ob sie als eigene Pflanzen zählen, lässt sich aus dem Gesetz nicht in jedem Fall ablesen. Gerade bei wachsenden Beständen verändert sich der Stand schnell, weil neue Pflanzen nachwachsen.
Deshalb lohnt es sich, den Bestand zu notieren und regelmäßig zu prüfen. Wer merkt, dass die Grenze überschritten ist, sollte nicht warten, bis jemand anderes die Frage stellt. Ein früher Schritt verschafft Zeit, um die Lage zu klären, und das gilt sowohl für den Anbau als auch für den Umgang mit Pflanzen im Haushalt.
Welche Folgen ein Verstoß haben kann
Das Gesetz stuft den Anbau von mehr als drei Pflanzen gleichzeitig als Straftat ein (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KCanG). Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen sieht § 34 Abs. 3 Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor; als Regelbeispiele nennt das Gesetz unter anderem gewerbsmäßiges Handeln und die Gefährdung der Gesundheit mehrerer Menschen. Gibst du Cannabis aus dem Anbau an Dritte weiter, kommt § 34 Abs. 1 Nr. 7 hinzu. Wo dein Fall innerhalb dieses Rahmens liegt, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht.
Einen Einstieg in die Folgen bei Verstößen insgesamt bietet der Artikel Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabisverstößen?.
Wenn du bereits über der Grenze liegst
Die erste Reaktion sollte nicht Panik sein. Hol dir zuerst rechtlichen Rat, bevor du gegenüber Behörden oder anderen Personen Angaben machst. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht kann dir sagen, wie du den Bestand in den erlaubten Rahmen zurückführst und was du bei einer Befragung beachtest.
Eine Anwältin oder ein Anwalt ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Strafe, Verfahren oder Bußgeld geht. Den Umgang mit Behörden und die ersten Schritte nach einem Verstoß erklärt der Artikel Was tun, wenn man gegen das KCanG verstoßen hat? Wichtig ist, dass du Fragen zur Lage nicht allein klären musst.
Prävention: Pflanzen so halten, dass Kinder keinen Zugang haben
Nach § 10 KCanG müssen Cannabis und Vermehrungsmaterial vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Pflanzenzahl.
Auch an die Gesundheit sollte man denken. Das BIÖG beschreibt, dass die Entwicklung des jungen Gehirns durch Cannabis beeinflusst werden kann. Wer in einer Situation mit vielen Pflanzen lebt, sollte den eigenen Konsum und die Gewohnheiten im Haushalt regelmäßig überprüfen.
Warum ruhige Klärung besser hilft als Hektik
Wer merkt, dass die Pflanzenzahl über der Grenze liegt, neigt zu hektischen Entscheidungen. Hol dir zuerst Überblick und Rat. Halte deshalb zuerst fest, was vorhanden ist, und ziehe dann eine Beratung hinzu, bevor du weitere Schritte unternimmst.
Eine Beratung hilft dir, Prioritäten zu setzen: Was muss zuerst geklärt werden, was lässt sich später regeln, und wer muss gegebenenfalls informiert werden? Eine Fachperson kennt die üblichen Abläufe und kann dir erklären, welche Fragen im weiteren Verlauf auf dich zukommen können.
Was bei Mietern und Nachbarn zu beachten ist
Wenn die Pflanzenzahl in einer Mietwohnung über der Grenze liegt, betrifft das schnell auch Vermieter und Nachbarn. Geruch, Hausflur und Besuch fallen dann eher auf. Sachlich bleiben und nur Tatsachen nennen, die du sicher weißt, ist hier der beste Weg. Den Umgang mit dem Vermieter beschreibt der Artikel Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für den Eigenanbau?
Was du jetzt für dich klären solltest
Stell dir drei Fragen: Wie viele Pflanzen wachsen gerade wirklich, seit wann ist das so, und wer weiß davon? Die Antworten helfen dir, die Lage ehrlich einzuschätzen. Sie bilden außerdem die Grundlage für ein Gespräch mit einer Beratungsstelle oder einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt.
Vermeide es, Angaben zu machen, die du nicht sicher belegen kannst. Ein ruhiges, sachliches Vorgehen schützt dich und verhindert, dass sich Missverständnisse verfestigen. Bring die Antworten zur Beratung mit.
Wie du mit Fragen von außen umgehst
Wenn Nachbarn, Vermieter oder Bekannte nach deinem Anbau fragen, musst du nicht jede Einzelheit erzählen. Wer sachlich bleibt, muss nicht jede Frage beantworten. Lieber einmal ruhig sagen, dass du die Lage klärst, als vorschnell etwas zu bestätigen, das du nicht überblickst.
Bei Behörden und Gerichten gilt eine eigene Logik. Hier ist fachkundige Begleitung besonders wichtig, weil Aussagen später Gewicht haben. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann dir erklären, wie du dich in einem Verfahren verhältst.
Was du als Nächstes tun kannst
Zähle die Pflanzen, notiere den Stand und prüfe, welche Regeln für deinen Fall gelten. Eine Checkliste zu allen Voraussetzungen findet sich im Artikel Wie prüfe ich, ob mein Eigenanbau legal ist? Wenn du unsicher bist, hilft eine Suchtberatungsstelle bei Fragen zum Konsum, eine Anwältin oder ein Anwalt bei Fragen zum Verfahren.
Mehr Hintergründe zum Gesetz bietet der Themenbereich Recht und Gesetz. Informationen zum Schutz junger Menschen stehen unter Jugendschutz.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich vier Cannabispflanzen anbaue?
Vier gleichzeitig wachsende Pflanzen überschreiten die Grenze aus § 9 Abs. 1 KCanG. Der Anbau von mehr als drei Pflanzen gleichzeitig ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch der Besitz von mehr als drei lebenden Pflanzen ist strafbar. Den Einzelfall bewerten Staatsanwaltschaft und Gericht. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht hilft weiter.
Wie kann ich ruhig reagieren, wenn ich über der Grenze liege?
Hol dir rechtlichen Rat, bevor du Angaben machst. Verändere den Bestand nicht hektisch und kläre mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht, wie du ihn in den erlaubten Rahmen zurückführst. Eine Beratungsstelle hilft bei der Einordnung des Konsums.