Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabisverstößen?
Die Höhe eines Cannabis-Bußgelds ist keine feste Summe, die für alle Fälle gilt. Das Gesetz legt für jeden Tatbestand einen Rahmen fest, und die zuständige Stelle bestimmt im Einzelfall die Höhe. Dieser Artikel nennt bewusst keine Beträge. Er erklärt, wie die Höhe zustande kommt, welche Regeln im Straßenverkehr gelten und wo du die Beträge findest.
Wie die Höhe zustande kommt
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) unterscheidet zwei Höchstrahmen. Der höhere gilt unter anderem für den Besitz über den erlaubten Mengen, für den Konsum entgegen den Verboten des § 5, für verbotene Werbung und Sponsoring und für mangelnden Schutz vor dem Zugriff Dritter. Der niedrigere gilt für die übrigen Tatbestände, etwa Pflichtverstöße von Anbauvereinigungen. Die genauen Beträge stehen in § 36 Abs. 2 KCanG.
Innerhalb des Rahmens gelten die allgemeinen Regeln des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Grundlage für die Zumessung sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse können in Betracht kommen, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie in der Regel unberücksichtigt (§ 17 Abs. 3 OWiG). Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln dieselbe Geldbuße an, kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des Höchstbetrags geahndet werden (§ 17 Abs. 2 OWiG).
Die Verstöße nach dem KCanG
Das KCanG arbeitet mit Mengen, Orten und Personen. Besitz für den Eigenkonsum ist bis 25 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG), am Wohnsitz insgesamt bis 50 Gramm (§ 3 Abs. 2 KCanG). Eigenanbau ist auf höchstens drei Pflanzen gleichzeitig begrenzt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Als Ordnungswidrigkeit nennt § 36 Abs. 1 KCanG unter anderem:
- Besitz von mehr als 25 und bis zu 30 Gramm außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt
- Besitz von insgesamt mehr als 50 und bis zu 60 Gramm
- Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und an den verbotenen Orten (§ 5 KCanG)
- Werbung oder Sponsoring für Cannabis oder Anbauvereinigungen (§ 6 KCanG)
- fehlender Schutz vor dem Zugriff Dritter (§ 10 KCanG)
Größere Mengen sind eine Straftat. Ab mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes und ab insgesamt mehr als 60 Gramm droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Ob ein Vorfall eine Ordnungswidrigkeit ist, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Bußgelder im Straßenverkehr nach § 24a StVG
Ein eigener Bereich ist das Fahren unter Drogeneinfluss. Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt die Grenze für THC bei 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Für Alkohol gilt nach § 24a Abs. 1 StVG die Grenze von 0,5 Promille im Blut. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG.
Für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, ist die Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Die Beträge sind Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen (§ 1 BKatV). Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG).
Das Gesetz kennt außerdem den Mischkonsum. Wer Cannabis konsumiert und zugleich Alkohol trinkt, begeht nach § 24a Abs. 2a StVG einen eigenen Tatbestand mit höherem Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 3 StVG). Ausgenommen ist nach § 24a Abs. 4 StVG die bestimmungsgemäße Einnahme eines ärztlich verschriebenen Arzneimittels für einen konkreten Krankheitsfall.
Wer die Höhe im Einzelfall festlegt
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig (§ 35 OWiG). Welche Behörde das ist, bestimmt sich nach den Zuständigkeitsregeln des Landes (§ 36 OWiG), und im Bescheid ist sie genannt. Sie setzt die Geldbuße im gesetzlichen Rahmen fest. Im Bescheid stehen der Vorwurf, die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel und die Geldbuße (§ 66 Abs. 1 OWiG).
Über diese Angaben hinaus braucht der Bußgeldbescheid nicht begründet zu werden (§ 66 Abs. 3 OWiG). Prüfe deshalb besonders, ob Ort, Zeit und Tatvorwurf stimmen.
Gibt es einen Bußgeldkatalog?
Für Verstöße im Straßenverkehr gibt es auf Bundesebene die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die auch Ordnungswidrigkeiten nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG erfasst (§ 1 Abs. 1 BKatV). Für Verstöße gegen das KCanG nennt das Gesetz den Rahmen. Welche Beträge die Behörde im Einzelfall festsetzt, steht im Bescheid. Ob ein Bundesland dazu Richtwerte veröffentlicht, erfragst du bei der Behörde. Wie du bei der Suche vorgehst, zeigt der Artikel Wo finde ich den Bußgeldkatalog meines Bundeslandes?
Was du tust, wenn ein Bescheid kommt
- Lies den Bescheid vollständig und notiere das Zustelldatum.
- Prüfe, ob der Verstoß zutreffend beschrieben ist, etwa Ort, Datum und Menge.
- Entscheide innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, ob du Einspruch einlegst (§ 67 Abs. 1 OWiG).
- Hol dir Rat, bevor du zahlst oder Angaben machst.
Wie ein Einspruch aufgebaut ist, erklärt der Artikel Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein? Ob ein Anwalt nötig ist, zeigt Wann sollte man bei einer Anzeige einen Anwalt nehmen? Ist dir die Zahlung nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, kann eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung bewilligt werden (§ 18 OWiG).
Prävention: am Steuer ohne Cannabis
Wer Cannabis konsumiert, sollte vor dem Fahren ganz darauf verzichten. Das gilt auch dann, wenn man sich fit fühlt, denn die Grenze im Straßenverkehr richtet sich nach dem Messwert und nicht nach dem Gefühl. Wer unsicher ist, lässt das Auto stehen.
Nach dem BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Wer merkt, dass der eigene Konsum sich ausweitet, sollte Hilfe holen. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort, die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 und die Informationen auf cannabispraevention.de sind gute erste Anlaufstellen. Mehr zum Umgang mit Konsum findest du unter Recht und Gesetz.
Den Überblick zu den Zuständigkeiten gibt der Artikel Wer verfolgt Bußgelder für Cannabisverstöße? Fragen zur Abgrenzung beantwortet Wann ist ein Cannabisverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit?
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld bei Cannabis am Steuer?
Eine feste Summe gibt es nicht. Nach § 24a StVG sind Verstöße gegen die Grenzen von 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 3,5 ng/ml THC im Blutserum Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldkatalog nennt dafür Regelsätze (§ 1 BKatV), und in der Regel kommt ein Fahrverbot hinzu (§ 25 StVG). Die Höhe steht im Bescheid.
Gibt es einen offiziellen Bußgeldkatalog?
Für den Straßenverkehr gibt es auf Bundesebene die Bußgeldkatalog-Verordnung, die auch Verstöße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG erfasst. Für Verstöße gegen das KCanG legt § 36 Abs. 2 KCanG den gesetzlichen Rahmen fest. Welcher Betrag im Einzelfall gilt, steht im Bescheid der zuständigen Behörde.
Muss ich ein Bußgeld sofort bezahlen?
Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig. Gezahlt werden soll spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer später bestimmten Fälligkeit (§ 66 Abs. 2 OWiG). Ist dir die Zahlung nicht zuzumuten, kann eine Zahlungserleichterung bewilligt werden (§ 18 OWiG).