Wie prüfe ich, ob mein Eigenanbau legal ist?
Ein Eigenanbau ist im Rahmen des Gesetzes, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verlangt in § 9 ein Mindestalter von 18 Jahren, einen Anbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, höchstens drei Pflanzen gleichzeitig und ein Verbot der Weitergabe an Dritte. Diese Checkliste geht die Punkte einzeln durch, damit du sie vor dem Anbau abhaken kannst.
Die vier Pflichtpunkte aus § 9 KCanG
Die Prüfung beginnt mit den Voraussetzungen aus § 9. Alle vier Punkte müssen gleichzeitig stimmen. Wenn auch nur einer fehlt, ist der Anbau nicht im erlaubten Rahmen, egal wie die anderen Punkte aussehen.
| Prüfpunkt | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Alter | Mindestens 18 Jahre | § 9 Abs. 1 KCanG |
| Ort | Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt | § 9 Abs. 1 KCanG |
| Menge | Höchstens drei Pflanzen gleichzeitig | § 9 Abs. 1 KCanG |
| Weitergabe | Keine Weitergabe der Ernte an Dritte | § 9 Abs. 2 KCanG |
Schritt 1: Alter und Ort klären
Prüfe zuerst dein Alter. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nicht selbst anbauen. Danach kommt der Ort. Der Anbau muss an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt stattfinden. Wohnsitz ist nach § 1 Nr. 16 KCanG der Ort, an dem du seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umständen innehast, die auf Beibehaltung und Nutzung schließen lassen. Der private Eigenanbau findet nach Nr. 12 im Bereich der Wohnung statt.
Wenn du den Anbau in einem Garten, einer Parzelle oder auf einem Balkon planst, prüfe diese Stelle gesondert. Die Einzelheiten dazu beschreibt der Artikel Gilt der Eigenanbau nur am Wohnsitz?
Schritt 2: Pflanzenzahl zu jedem Zeitpunkt kontrollieren
Zähle die Pflanzen, die gleichzeitig wachsen. Die Obergrenze liegt bei drei. Mehr als drei Pflanzen gleichzeitig anzubauen ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KCanG strafbar. Notiere den Bestand, weil er sich durch neue Triebe und Stecklinge verändern kann. Ob ein Steckling oder eine Jungpflanze als eigene Pflanze zählt, ist eine Frage, die du vorher klären solltest. Mehr dazu im Artikel Dürfen Erwachsene drei Cannabispflanzen anbauen?
Schritt 3: Weitergabe ausschließen
Die Ernte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Das gilt für Freunde, Nachbarn und Familie. Prüfe, ob du in deinem Umfeld Erwartungen weckst, die du nicht erfüllen darfst. Wer die Ernte verschenkt oder tauscht, verlässt den Rahmen des Eigenanbaus. Die Einzelheiten erklärt der Artikel Darf ich meine Ernte verschenken?
Schritt 4: Besitzgrenzen beachten
Neben dem Anbau gelten die Besitzregeln. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt eine Grenze von bis zu 50 Gramm bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial, jeweils bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Insgesamt dürfen es am Wohnsitz nie mehr als 50 Gramm sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Mehr als 50 bis zu 60 Gramm sind eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b), mehr als 60 Gramm sind strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b). Eine Übersicht dazu bietet der Artikel Wie viel Cannabis darf ich besitzen?
- Besitz für den Eigenkonsum: bis zu 25 Gramm ab 18 Jahren.
- Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt: bis zu 50 Gramm Blüten oder Pflanzenmaterial.
Schritt 5: Schutz von Kindern und Jugendlichen prüfen
Nach § 10 KCanG müssen Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Ein Verstoß ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 eine Ordnungswidrigkeit. Prüfe deshalb, wer in deinem Haushalt oder bei Besuch ohne Aufsicht Zugang hat. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten. Hinweise zum Schutz findest du im Artikel Wie schütze ich Pflanzen vor Kindern und Jugendlichen?
Schritt 6: Mietvertrag und Nachbarn einbeziehen
Auch wenn das KCanG den Mietvertrag nicht regelt, kann er für deinen Anbau eine Rolle spielen. Lies ihn durch und frag bei Unklarheit schriftlich nach. Geruch und Nachbarn sind häufige Streitpunkte. Wer sie früh bedenkt, kann Konflikte vermeiden. Die Prüfung der Mietsituation erklärt der Artikel Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für den Eigenanbau?
Typische Fehler bei der Selbstprüfung
Ein häufiger Fehler besteht darin, nur einen Punkt zu prüfen, etwa die Pflanzenzahl, und die übrigen Voraussetzungen zu vergessen. Wer nur auf die Zahl achtet, übersieht schnell das Mindestalter, den Ort oder die Weitergabe. Die Checkliste zwingt zu einem vollständigen Blick, und genau darin liegt ihr Wert.
Ein anderer Fehler ist die Annahme, eine Regel gelte, weil ein Bekannter sie so erzählt hat. Mündliche Weitergaben sind unzuverlässig. Verlass dich auf den Gesetzestext und auf Auskünfte von Beratungsstellen, die deine Lage kennen, nicht auf Hörensagen.
Die Checkliste regelmäßig wiederholen
Die Lage ändert sich. Neue Pflanzen wachsen nach, Besuch kommt und geht, und Wohnsituationen wechseln. Plane deshalb feste Zeitpunkte ein, etwa einmal im Monat, um die Liste erneut durchzugehen. So fällt eine Abweichung früh auf und lässt sich korrigieren, bevor sie zu einem größeren Problem wird.
Notiere das Datum jeder Prüfung und die Antworten auf die einzelnen Punkte. Wenn du später Auskunft geben musst, hilft diese Übersicht, den Stand nachvollziehbar darzustellen. Eine einfache Tabelle reicht dafür meist aus, und sie kostet kaum Zeit.
Was du bei einer Unsicherheit notierst
Wenn ein Punkt unklar bleibt, schreibe genau auf, was dich verunsichert. Halte fest, welche Vorschrift du betroffen siehst, welche Umstände vorliegen und welche Antwort du dir erhoffst. Diese Notiz macht eine Beratung deutlich effizienter, weil die Fachperson nicht erst die Lage erfragen muss.
Nimm die Notiz zum Termin mit und ergänze sie, falls neue Fragen auftauchen. So entsteht über die Zeit eine saubere Übersicht, die dir hilft, Entscheidungen nachvollziehbar zu treffen.
Wer dich bei der Prüfung unterstützen kann
Eine Beratungsstelle für Suchtfragen kann die Checkliste mit dir durchgehen und dir helfen, offene Punkte zu sortieren. Eine Anwältin oder ein Anwalt ist die richtige Adresse, wenn es um Rechtsfolgen, ein Verfahren oder einen Bescheid geht. Beide Stellen ersetzen nicht deine eigene Prüfung, sie geben dir aber Sicherheit bei schwierigen Fragen.
Was du tust, wenn ein Punkt offen bleibt
Wenn einer der Punkte nicht eindeutig zu klären ist, handle nicht nach Vermutung. Eine Beratungsstelle hilft, die Fragen zu sortieren und Prioritäten zu setzen. Bei einem konkreten Konflikt oder einem Verfahren ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung, sie zeigt aber, wo du genauer hinsehen musst.
Eine Übersicht zu weiteren Regeln findest du im Themenbereich Recht und Gesetz. Informationen zum Schutz junger Menschen stehen unter Jugendschutz.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass mein Eigenanbau legal ist?
Dein Eigenanbau ist im Rahmen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anbaust, gleichzeitig höchstens drei Pflanzen hältst und die Ernte nicht an Dritte weitergibst. Außerdem müssen die Besitzgrenzen eingehalten und Cannabis nach § 10 vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Wenn ein Punkt unklar bleibt, hilft eine Beratungsstelle bei der Einordnung.
Muss ich den Eigenanbau bei einer Behörde melden?
§ 9 KCanG nennt für den privaten Eigenanbau keine Meldung und keine Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach § 11 gibt es nur für Anbauvereinigungen. Zusätzlich verlangt § 10 Schutzmaßnahmen gegen den Zugriff Dritter. Ob in deinem Fall weitere Pflichten bestehen, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.