Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Dürfen Erwachsene drei Cannabispflanzen anbauen?

Häufige Fragen

Wie viele Cannabispflanzen darf ich gleichzeitig anbauen?

Nach § 9 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Die Grenze gilt für den Bestand zu jedem Zeitpunkt. Der Anbau muss außerdem am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt stattfinden und die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das Gesetz spricht von lebenden Pflanzen, deshalb rechnest du Stecklinge und Jungpflanzen vorsichtshalber mit.

Zählt die Ernte zu den drei Pflanzen?

Die Grenze betrifft die Pflanzen, die gleichzeitig wachsen. Eine geerntete Pflanze ist keine wachsende Pflanze mehr. Getrocknete Ernte zählt zur Besitzmenge, die insgesamt 50 Gramm nicht übersteigen darf (§ 3 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Die Ernte sollte in jedem Fall für Kinder unzugänglich bleiben.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  3. § 3 KCanG (Erlaubter Besitz)
  4. § 10 KCanG (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  5. § 34 KCanG (Strafvorschriften)
  6. § 1 KCanG (Begriffsbestimmungen)

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