Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Darf ich meine Ernte verschenken?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis aus dem Eigenanbau an Freunde verschenken?

Nein. Nach § 9 Abs. 2 des Konsumcannabisgesetzes darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht an Dritte weitergegeben werden. Dazu zählen auch Freunde, die nichts dafür bezahlen. Die allgemeine Vorschrift zum Abgeben und Weitergeben in § 34 KCanG kann zusätzlich greifen. Wer unsicher ist, klärt den Fall vorher mit einer Beratungsstelle.

Gilt das Weitergabeverbot auch innerhalb der Familie?

Die Regel in § 9 Abs. 2 nennt Dritte ohne Ausnahme für Familienangehörige. Auch Verwandte fallen deshalb unter das Verbot. Werden Minderjährige beschenkt, greift zusätzlich die strengere Vorschrift des § 34 KCanG mit einem höheren Strafrahmen für das Regelbeispiel. Bei konkreten Fragen zur Strafbarkeit hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  3. Konsumcannabisgesetz § 19 (gesetze-im-internet.de)
  4. drugcom: Cannabis (Drogenlexikon)
  5. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  6. BIÖG: Gefahren für Jugendliche

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