Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Darf man für andere Personen anbauen?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis für Freunde anbauen?

Der Eigenanbau nach § 9 KCanG ist der private Anbau für die eigene Person. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nach § 9 Abs. 2 nicht an Dritte weitergegeben werden, und Freunde zählen dazu. Gemeinschaftlicher Anbau läuft über eine Anbauvereinigung, die nach § 11 Abs. 1 eine Erlaubnis braucht. Für Einzelfälle hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. KCanG § 11 Erlaubnis Anbauvereinigung
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 34 Strafvorschriften
  5. § 1 KCanG
  6. § 2 KCanG
  7. § 10 KCanG

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