Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Ist der Verkauf von Cannabis außerhalb der Vereine erlaubt?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis verkaufen?

Nein. Handel, Abgabe und Weitergabe sind nach § 2 Abs. 1 KCanG verboten und nach § 34 Abs. 1 strafbar, soweit das Gesetz sie nicht erlaubt. Erlaubt ist die Weitergabe an Mitglieder einer Anbauvereinigung in den Mengen des § 19 Abs. 3 KCanG. Ein Verkauf außerhalb dieser Regeln ist deshalb strafbar. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Was passiert, wenn ich Cannabis aus dem Eigenanbau an Freunde gebe?

Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Eine Weitergabe an Freunde fällt deshalb nicht unter die Regeln für Anbauvereinigungen. Ob und welche Folgen daraus entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 34, Strafvorschriften
  2. KCanG § 19, Weitergabe in Anbauvereinigungen
  3. KCanG § 9, Eigenanbau
  4. KCanG § 6, Werbeverbot
  5. KCanG § 1, Begriffsbestimmungen
  6. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  7. KCanG § 2
  8. KCanG § 23
  9. MedCanG § 3, Verschreibung und Abgabe

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