Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Kann man einen Anbauverein in der eigenen Wohnung betreiben?

Häufige Fragen

Darf ein Anbauverein in einer normalen Wohnung angebaut werden?

Die Erlaubnis gibt es nur für Anbauvereinigungen (§ 11 Abs. 2 KCanG). Der Anbau braucht ein befriedetes Besitztum, das gegen unbefugten Zugriff gesichert ist, und dessen Adresse im Antrag steht (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 7 KCanG). Ob eine Wohnung diese Anforderungen erfüllt, prüft die zuständige Landesbehörde im Erlaubnisverfahren.

Wer kann Mitglied in einer Anbauvereinigung werden?

Mitglied werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 16 Abs. 1 und 4 KCanG). Eine Person darf nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. KCanG § 9 Eigenanbau
  4. KCanG § 33 Zuständigkeiten
  5. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  6. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  7. KCanG § 17 Anbau durch Mitglieder
  8. KCanG § 23 Jugend- und Gesundheitsschutz

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