Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf ich Gästen in meiner Wohnung den Konsum erlauben?

Häufige Fragen

Darf ich Freunden in meiner Wohnung Cannabis geben?

Nein. Cannabis an andere abzugeben oder weiterzugeben ist im Konsumcannabisgesetz als Straftat geregelt. Nach § 34 KCanG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Das gilt unabhängig davon, ob du Geld verlangst, und umfasst auch das Reichen eines Joints zum unmittelbaren Verbrauch (§ 2 Abs. 1 Nr. 8). Eigenanbau darf außerdem nach § 9 Abs. 2 nicht an Dritte weitergegeben werden.

Darf ein Gast nach dem Besuch Auto fahren, wenn bei mir geraucht wurde?

Wer nach dem Konsum fährt, riskiert nach § 24a StVG Bußgeld. Die Grenzen liegen bei 0,5 Promille Alkohol im Blut und 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Mischkonsum aus THC und Alkohol ist ein eigener Tatbestand. Bei einer Geldbuße ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Im Zweifel bleibt der Wagen stehen.

Dürfen Kinder oder Jugendliche im selben Raum sein, wenn ich konsumiere?

Nein. Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten. Vor dem Besuch lohnt eine Abfrage, ob Minderjährige mitkommen. Ist ein Jugendlicher in der Wohnung, verschiebst du den Konsum auf eine Zeit, in der niemand unter 18 anwesend ist.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  3. Straßenverkehrsgesetz § 24a (gesetze-im-internet.de)
  4. Straßenverkehrsgesetz § 25 (gesetze-im-internet.de)
  5. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  6. Sucht & Drogen Hotline

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