Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Warum dürfen Clubs nicht werben?

Häufige Fragen

Dürfen Clubs in sozialen Netzwerken posten?

Beiträge in sozialen Netzwerken können Werbung sein, wenn sie für Cannabis oder die Anbauvereinigung werben. Das Gesetz nennt keine bestimmte Plattform. Im Zweifel bleibt ein Club bei sachlicher Information ohne Empfehlungen und ohne Hinweise auf Sorten oder Wirkungen.

Was ist bei Sponsoring verboten?

Jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen ist nach § 6 KCanG verboten. Was im Einzelfall darunter fällt, ist nicht immer eindeutig. Vor einer Zusage für eine Veranstaltung sollte deshalb eine Rechtsberatung prüfen, was das Verbot für den konkreten Fall bedeutet.

Quellen

  1. KCanG § 6 Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot
  2. BIÖG: Präventionsangebote
  3. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  4. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial
  5. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
  6. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.