Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wie wird die Buchhaltung eines Clubs geführt?

Häufige Fragen

Wer führt die Buchhaltung im Cannabis Social Club?

Die Satzung legt fest, wer die Buchhaltung übernimmt. Oft ist es ein Vorstandsmitglied oder eine beauftragte Person. Verantwortlich bleibt der Vorstand, auf dessen Geschäftsführung die Vorschriften über den Auftrag entsprechend gelten (§ 27 Abs. 3 BGB). Für Steuerfragen ist das Finanzamt zuständig, eine Steuerberatung kann die Arbeit übernehmen.

Braucht ein Club ein eigenes Bankkonto?

Ein eigenes Vereinskonto erleichtert die Buchführung deutlich, weil Vereinsgeld und privates Geld getrennt bleiben. Mitgliedsbeiträge lassen sich per Überweisung eindeutig zuordnen. Bargeld gehört in das Kassenbuch. Wie der Verein sein Konto führt und welche Vorgaben die Bank macht, klärt der Vorstand direkt mit der Bank.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 1
  2. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 11
  3. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 19
  4. Konsumcannabisgesetz (KCanG) § 23
  5. KCanG § 24 (Mitgliedsbeiträge)
  6. KCanG § 25 (Kostenerstattung)
  7. KCanG § 26 (Dokumentation)
  8. KCanG § 28 (Befugnisse der Behörde)
  9. BGB § 27 (Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands)
  10. AO § 147 (Aufbewahrung von Unterlagen)

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