Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Warum ein Club kein Verkaufsbetrieb ist

Häufige Fragen

Darf ein Club Cannabis an Nichtmitglieder abgeben?

Nein. Cannabis darf nur durch Mitglieder an Mitglieder weitergegeben werden, innerhalb des befriedeten Besitztums und bei persönlicher Anwesenheit (§ 19 Abs. 2 KCanG). Versand und Lieferung sind verboten (§ 19 Abs. 4 KCanG). Nur Vermehrungsmaterial darf in begrenzter Menge auch an Nichtmitglieder ab 18 und an andere Anbauvereinigungen gehen (§ 20 KCanG).

Wie viel Cannabis erhält ein Mitglied im Monat?

Für Mitglieder ab 21 Jahren gilt eine Obergrenze von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat (§ 19 Abs. 3 KCanG). Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren erhalten höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat, und der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 19 Abgabe an Mitglieder
  3. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
  4. KCanG § 23 Befriedetes Besitztum
  5. KCanG § 20 Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  6. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  7. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  8. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen

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