Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Wer darf bei Verdacht einen Cannabistest anordnen?

Häufige Fragen

Darf die Polizei bei jeder Kontrolle einen Cannabistest machen?

Die Polizei-Beratung beschreibt Vortests im Rahmen von Verkehrskontrollen. Eine Blutprobe ordnet nach § 81a StPO grundsätzlich der Richter an, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG braucht die Blutentnahme nach § 46 Abs. 4 OWiG keine richterliche Anordnung. Frag die Beamtinnen und Beamten nach der Grundlage und lass dir die nächsten Schritte erklären. Bei Unklarheiten hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?

Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Erreicht oder überschreitet ein Wert diesen Grenzwert, liegt ein Verstoß nach dem Straßenverkehrsgesetz vor. Bei einer Geldbuße ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG).

Quellen

  1. Polizei-Beratung: Drogen im Straßenverkehr
  2. StVG § 24a (Gesetze im Internet)
  3. StVG § 25 (Gesetze im Internet)
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. drugcom.de: Cannabis
  6. § 81a StPO (Körperliche Untersuchung, Blutprobe)
  7. § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren)

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