Wer darf bei Verdacht einen Cannabistest anordnen?
Bei Verdacht auf Cannabiskonsum am Steuer kann die Polizei vor Ort mit Vortestgeräten prüfen. Die Polizei-Beratung beschreibt, dass sich Drogenkonsum bei einer Verkehrskontrolle mit solchen Geräten im Schweiß, im Speichel oder im Urin feststellen lässt. Eine Blutprobe ordnet nach § 81a Abs. 2 StPO grundsätzlich der Richter an. Bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung dürfen das auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG braucht die Blutentnahme nach § 46 Abs. 4 OWiG keine richterliche Anordnung. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, die rechtlichen Folgen und die Stellen, an die du dich wenden kannst.
Was ein Vortest bei der Polizei zeigt
Ein Vortest liefert zunächst einen Hinweis, dass eine bestimmte Substanz nachweisbar ist. Was danach geschieht, hängt vom Ergebnis, von der Lage bei der Kontrolle und von weiteren Prüfschritten ab. Die Vortestgeräte sind also der Anfang eines Vorgangs und nicht das Ende. Für die rechtliche Bewertung zählt, was im weiteren Verfahren festgestellt wird.
Der gesetzliche Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr bezieht sich auf das Blutserum. Blutserum ist der flüssige Teil des Blutes ohne Blutzellen. Wer also wissen will, ob ein Wert im Gesetz erreicht ist, muss auf diese Messgröße schauen. Ein Vortest vor Ort ersetzt diese Messung nicht.
Wer darf den Test anordnen?
Für die Blutprobe gilt § 81a StPO: Die Anordnung steht dem Richter zu, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 81a Abs. 2 Satz 1 StPO). Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG braucht die Blutentnahme nach § 46 Abs. 4 OWiG keine richterliche Anordnung. Besteht der Verdacht einer Straftat nach § 315a, § 315c oder § 316 StGB, braucht die Blutprobe keine richterliche Anordnung (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO). Für den Vortest vor Ort nennt die Polizei-Beratung die Verkehrskontrolle als Rahmen. Frag die Beamtinnen und Beamten, auf welcher Grundlage getestet wird und welche Schritte danach folgen. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann das einordnen.
Was ein positiver Befund rechtlich bedeuten kann
Für Cannabis gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Liegt der Wert bei 3,5 ng/ml oder darüber, handelt es sich um einen Verstoß nach § 24a StVG. Die Polizei-Beratung beschreibt außerdem: Ohne Ausfallerscheinungen und ohne Fahrfehler ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet wird. Die Höhe der Geldbuße erklären wir im Artikel zu den Bußgeldstufen nach § 24a StVG.
Mehr zum Grenzwert steht im Artikel zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml.
Fahrverbot, Meldung und Straftat
Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Die Fahrerlaubnisbehörde ist die Stelle, bei der du Fragen zu den Folgen für deinen Führerschein klärst. Mehr dazu steht im Artikel zur Fahrerlaubnisbehörde.
Anders liegt der Fall, wenn der Konsum zu Fahrfehlern führt. Die Polizei-Beratung nennt drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer oder einen Unfall als Umstände, unter denen es sich um eine Straftat handelt. Dann geht es nicht mehr nur um eine Bußgeldsache. Die Schwelle zur Straftat lässt sich deshalb nicht allein am Testergebnis festmachen. Sie hängt auch vom Fahrverhalten ab.
Alkohol und Cannabis: der besonders harte Fall
Die Kombination ist besonders riskant. Nach § 24a Abs. 2a StVG ist die Verbindung von THC und Alkohol ein eigener Tatbestand. Das Gesetz erfasst auch den Alkoholkonsum und den Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss. Wer am Abend Cannabis geraucht hat und noch Wein trinkt, sollte das Auto stehen lassen, bevor überhaupt die Frage eines Tests aufkommt. Mehr zu dieser Kombination steht im Artikel zur Strafbarkeit beim Fahren nach Cannabis.
Die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel
Nach § 24a Abs. 4 StVG sind die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a nicht anzuwenden, wenn der Stoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Ausnahme knüpft also an ein verschriebenes Arzneimittel für einen konkreten Krankheitsfall an. Wie das bei Medizinalcannabis im Alltag aussieht, erklärt der Artikel zu Medizinalcannabis am Steuer.
Was du jetzt konkret tun kannst
- Ruhig bleiben und die Kontrolle nicht eskalieren lassen.
- Nachfragen, auf welcher Grundlage getestet wird und was als Nächstes passiert.
- Notieren, wann und wo die Kontrolle war und welche Personen beteiligt waren.
- Vor Entscheidungen über Aussagen oder Rechtsmittel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen.
- Bei Fragen zum Führerschein die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren.
Vorsorge: die Fahrt vorher planen
Der sicherste Weg ist, die Heimfahrt vor dem Konsum zu klären. Wer Cannabis geraucht oder gegessen hat, sollte eine Alternative für die Fahrt organisieren, bevor der Abend beginnt. Gerade mit Alkohol im Spiel verändert sich die Lage schnell, und dann hilft nur die vorherige Planung. Die Frage, ob man noch fahren kann, beantwortet der Ratgeber Darf ich nach Cannabis fahren? ausführlicher.
Warum junge Menschen besonders aufpassen sollten
Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Cannabis kann diese Entwicklung beeinflussen. Die BIÖG-Seite für Jugendliche warnt, dass der Schul- oder Berufsabschluss im schlimmsten Fall gefährdet ist, weil das Gedächtnis deutlich schlechter funktioniert. Laut drugcom.de hat ein früher Einstieg in den Konsum nachhaltige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit zur Folge. Gerade junge Menschen sollten deshalb genau abwägen, bevor sie fahren oder konsumieren.
Wo du Hilfe bekommst
Bei Fragen zu Verfahren, Führerschein und Rechten hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei Fragen zum eigenen Konsum sind Suchtberatungsstellen vor Ort die richtige Adresse, und online findest du Beratung über suchtberatung.digital. Die Sucht und Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar, Informationen gibt es auf der Website der Hotline. Wer die Regeln im Kontrollfall kennt, fühlt sich bei einer Polizeikontrolle sicherer, und genau dafür sind die Hinweise zu Rechten bei Drogenkontrollen gedacht.
Häufige Fragen
Darf die Polizei bei jeder Kontrolle einen Cannabistest machen?
Die Polizei-Beratung beschreibt Vortests im Rahmen von Verkehrskontrollen. Eine Blutprobe ordnet nach § 81a StPO grundsätzlich der Richter an, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG braucht die Blutentnahme nach § 46 Abs. 4 OWiG keine richterliche Anordnung. Frag die Beamtinnen und Beamten nach der Grundlage und lass dir die nächsten Schritte erklären. Bei Unklarheiten hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Erreicht oder überschreitet ein Wert diesen Grenzwert, liegt ein Verstoß nach dem Straßenverkehrsgesetz vor. Bei einer Geldbuße ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG).