Darf man mit ärztlich verordnetem Cannabis Auto fahren?
Ob du mit ärztlich verordnetem Cannabis Auto fahren darfst, hängt davon ab, ob die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel im Einzelfall greift. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt in § 24a eine solche Ausnahme. Sie ist aber an Bedingungen geknüpft, die sich nicht pauschal beantworten lassen. Deshalb gilt: Die Verschreibung allein macht eine Fahrt nicht automatisch zulässig. Fahren darfst du außerdem nur, wenn du fahrtüchtig bist. Welche Einnahmezeiten und Abstände für dich passen, besprichst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Die ACM empfiehlt, dass die Dosierung und der Zeitabstand zwischen Einnahme und Fahrtantritt gemeinsam erarbeitet und dokumentiert werden.
Was § 24a StVG zum THC-Grenzwert sagt
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum festgestellt werden. Dieser Wert ist eine feste Schwelle im Gesetz und keine Empfehlung. Wer ihn überschreitet, verstößt grundsätzlich gegen die Vorschrift, sofern nicht eine Ausnahme greift.
Daneben regelt § 24a Abs. 2 StVG die berauschenden Mittel allgemein. Dort gilt: Eine Wirkung liegt vor, wenn eine in der Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird. Welche Substanzen dort aufgeführt sind, ergibt sich aus der Anlage zum Gesetz.
Die Ausnahme für ärztlich verschriebene Arzneimittel
Das Gesetz enthält in § 24a Abs. 4 eine Ausnahme. Sie gilt, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Vorschrift verlangt damit zwei Dinge: eine Verschreibung für einen konkreten Krankheitsfall und eine Einnahme, die dem entspricht, was verordnet wurde. Die Ausnahme nennt dabei ausdrücklich die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a.
Wichtig ist das Wort bestimmungsgemäß. Wer mehr nimmt als verordnet, eine andere Form wählt oder die Einnahme nicht wie vorgesehen gestaltet, bewegt sich außerhalb dieser Ausnahme. Frag deshalb deine Ärztin oder deinen Arzt, welche Dosierung und welcher Zeitabstand vorgesehen sind.
- Verschreibung für einen konkreten Krankheitsfall vorliegen.
- Einnahme entsprechend der Verordnung erfolgen.
- Keine zusätzlichen Substanzen konsumieren, insbesondere keinen Alkohol.
Warum die Ausnahme nicht automatisch gilt
Die Ausnahme gilt nur unter den genannten Voraussetzungen. Sie beschreibt eine Herkunft des Wirkstoffs, nämlich das bestimmungsgemäße Einnehmen eines verschriebenen Arzneimittels. Ob im Einzelfall alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen Polizei, Behörde oder Gericht. Dafür kommt es auch auf die Umstände und auf die Nachweise an, die du vorlegen kannst.
Ein Blutwert allein sagt also noch nicht alles. Wenn du dich auf die Ausnahme berufst, solltest du deine Verordnung, deine Einnahmegewohnheit und die Auskunft deiner Ärztin oder deines Arztes parat haben. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dir im Verfahren helfen.
Mischkonsum mit Alkohol bleibt ein eigener Tatbestand
Nach § 24a Abs. 2a StVG ist die Kombination aus einer in Absatz 1a genannten Handlung und dem Konsum eines alkoholischen Getränks ein eigener Tatbestand. Der Tatbestand erfasst also die Kombination aus THC im Blut und dem Konsum von Alkohol. Abs. 4 nennt die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a. Der Alkoholtatbestand des Abs. 1 steht nicht in dieser Aufzählung: Wer ein Kraftfahrzeug mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut führt, handelt nach Abs. 1 ordnungswidrig. Die ACM rät, auf auch gelegentlichen Alkoholkonsum zu verzichten.
Für diesen Fall sieht das Gesetz nach Abs. 3 einen höheren Höchstbetrag vor als für die übrigen Verstöße nach Absatz 1, 1a und 2 Satz 1. Die genaue Höhe steht in § 24a Abs. 3 StVG. Der Artikel Was passiert, wenn Cannabis und Alkohol zusammen konsumiert werden? erklärt die gesundheitlichen Aspekte.
Was Bußgeld und Fahrverbot bedeuten
Verstöße nach § 24a StVG sind Ordnungswidrigkeiten. Die Geldbuße ist nach § 24a Abs. 3 StVG begrenzt. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Wer betroffen ist, sollte den Bescheid genau prüfen und die Frist für einen Einspruch beachten.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bescheid prüfen. Der Ablauf nach einem Bescheid wird im Artikel Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein? beschrieben.
Gesundheit und Fahrtüchtigkeit
Auch mit einer ärztlichen Verordnung kann Cannabis die Reaktionsfähigkeit beeinflussen. Ob du dich fahrtüchtig fühlst, ist kein verlässlicher Maßstab, denn Cannabis wirkt oft unterschiedlich und lässt sich schlecht einschätzen. Sprich deshalb mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, bevor du fährst, und frag ausdrücklich nach Einschränkungen im Straßenverkehr.
Das BIÖG nennt für Jugendliche, dass Kiffen die Konzentration stören kann. Für Patientinnen und Patienten schreibt die ACM, dass Cannabis Koordination, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit beeinträchtigen kann und dass du nicht fahren sollst, wenn du dich beeinträchtigt fühlst. Wie das bei deiner Behandlung zählt, bespricht du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Was du vor einer Fahrt prüfst
- Hast du die Dosierung so eingenommen, wie verordnet?
- Hast du in den letzten Stunden Alkohol getrunken oder andere Substanzen eingenommen?
- Hat dir deine Ärztin zur Fahrtüchtigkeit etwas gesagt, und gilt das für heute?
- Hast du die Verordnung und den Nachweis der Apotheke dabei? Die ACM empfiehlt, das Arzneimittel in der Apothekenverpackung mit Etikett aufzubewahren und keine losen Cannabisprodukte im Fahrzeug mitzuführen.
Wenn eine dieser Fragen unklar bleibt, verschiebe die Fahrt oder nutze eine Alternative. Das gilt auch dann, wenn du dich subjektiv fit fühlst, denn Wirkung und Empfinden decken sich nicht immer.
Wenn du kontrolliert wirst
Bleib ruhig und zeige die Verordnung und die Unterlagen der Apotheke vor. Sag kurz und sachlich, dass du Medizinalcannabis nach ärztlicher Verordnung nimmst. Hol dir im Zweifel Rat, bevor du dich zum Konsum äußerst. Notiere danach Ort, Uhrzeit und Namen der beteiligten Personen.
Bei einem Bescheid hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht. Lass den Bescheid zeitnah prüfen und warte nicht, bis die Frist abgelaufen ist. Den Umgang mit dem Bescheid beschreibt der Artikel Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Was du als Nächstes tun kannst
Kläre vor jeder Fahrt mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, ob die Einnahme für dich fahrgeeignet ist, und lass dir die Dosierung schriftlich geben. Prüfe außerdem, ob du Alkohol meidest, und plane alternative Fahrmöglichkeiten. Wenn Fragen offenbleiben, hilft eine Beratungsstelle oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Über die Fahreignung entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Mehr dazu steht im Artikel Entzieht die Behörde den Führerschein bei Medizinalcannabis?. Weitere Themen zum Straßenverkehr findest du im Themenbereich Straßenverkehr. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Darf ich mit Medizinalcannabis Auto fahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Nach § 24a Abs. 4 StVG greift die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel nur, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Verschreibung allein macht eine Fahrt nicht automatisch zulässig. Besprich deine Fahrtauglichkeit mit deiner Ärztin oder deinem Arzt und kläre die Lage vor jeder Fahrt.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum. Wer diesen Wert erreicht, verstößt gegen die Vorschrift, sofern keine Ausnahme greift. Die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel nach Abs. 4 ist davon zu unterscheiden. Bei einem Bescheid hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.