Was bedeutet der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml?
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Das Gesetz nennt eine feste Zahl. Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer die Zahl richtig liest, versteht auch, dass sie nicht bedeutet, dass darunter alles erlaubt ist. Dieser Artikel erklärt Einheit, Bezugsgröße und Rechtsgrundlage.
Was heißt ng/ml?
Die Abkürzung ng/ml steht für Nanogramm pro Milliliter. Ein Nanogramm ist der milliardste Teil eines Gramms, ein Milliliter ist ein Tausendstel Liter. Die Angabe beschreibt also, wie viel THC in einem Milliliter Flüssigkeit enthalten ist. Gemessen wird der Wirkstoff, der im Blut tatsächlich nachweisbar ist. Nicht gemessen wird, wie viel du konsumiert hast. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich Konsummenge und Messwert nicht zuverlässig gleichsetzen lassen.
Warum Blutserum und nicht Vollblut?
Das Gesetz bezieht den Wert auf das Blutserum. Serum ist der flüssige Teil des Bluts, aus dem die Blutzellen herausgetrennt wurden. Für Laien ist dieser Unterschied zunächst unscheinbar, aber Messwerte sind nur vergleichbar, wenn sie auf dieselbe Bezugsgröße bezogen sind. Der Grenzwert in § 24a Abs. 1a StVG nennt ausdrücklich das Blutserum. Wer den Wert in Befunden liest, sollte deshalb auf diese Angabe achten.
Was der Grenzwert regelt
Die folgende Übersicht zeigt drei Regeln aus dem Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Sie gelten nebeneinander und ergänzen sich.
| Merkmal | Regelung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Alkohol | 0,5 Promille oder mehr im Blut | § 24a Abs. 1 StVG |
| THC | 3,5 ng/ml oder mehr im Blutserum | § 24a Abs. 1a StVG |
| Alkohol und THC zusammen | eigener Tatbestand mit höherem Bußgeldrahmen | § 24a Abs. 2a StVG |
Was passiert bei einer Überschreitung?
Wer den Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG. Die Ahndung erfolgt über ein Bußgeld. Der Bußgeldrahmen ist im Gesetz geregelt. Er fällt für die Kombination aus Cannabis und Alkohol nach Absatz 2a höher aus als für den reinen THC-Verstoß.
Hinzu kommt das Fahrverbot. Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Wie ein Verfahren im Einzelfall abläuft, zeigt der Artikel Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ab? Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Heißt unter 3,5 ng/ml, dass ich fahren darf?
Nein. Der Grenzwert legt fest, ab wann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a vorliegt. Er beantwortet nicht die Frage, ob du in einer konkreten Situation fahrtüchtig bist. Auch unterhalb des Werts kann Fahrunsicherheit ein Problem sein, weil ein einzelner Messwert keine Aussage über dein Reaktionsvermögen im Verkehr macht. Wer nach Konsum fährt, trägt deshalb das Risiko selbst. Strafrechtlich kommen bei Fahrunsicherheit § 316 StGB und § 315c StGB in Betracht. Dort kommt es darauf an, ob die Person das Fahrzeug nicht sicher führen kann, und nicht auf eine feste Zahl.
Wie der Messwert zur Wirkung passt
Der Messwert sagt nichts über die Stärke der Wirkung aus. Zwei Menschen mit demselben Wert können unterschiedlich reagieren. Das hängt von Körper, Gewohnheit und Tagesform ab. Deshalb hilft der Blick auf die Zahl nur begrenzt bei der Frage, ob du jetzt fahren kannst. Wer die Zahl als Maßstab für das eigene Gefühl nimmt, verwechselt zwei verschiedene Dinge: den Wirkstoff im Blut und die tatsächliche Fahrtüchtigkeit.
Typische Missverständnisse
Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Unter dem Grenzwert bin ich auf der sicheren Seite.“ Der Wert ist eine Bußgeldschwelle. Eine Sicherheitsgarantie ist er nicht.
Ein zweiter Irrtum: „Ich fühle mich nüchtern, also bin ich es.“ Das Gefühl sagt wenig über den Wirkstoff im Blut. Der Messwert hängt nicht davon ab, wie du dich fühlst. Umgekehrt kann auch ein gutes Gefühl täuschen, wenn Reaktion oder Konzentration nachlassen.
Für unter 21-Jährige und in der Probezeit
Für Personen in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt § 24c StVG. Ordnungswidrig handelt danach, wer als Kraftfahrzeugführer die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung dieser Substanz steht. Der Wortlaut nennt dort keinen Zahlenwert von 3,5 ng/ml. Der Wert aus Absatz 1a ist für diese Gruppe deshalb keine Entwarnung.
Ausnahme bei ärztlich verschriebenem Arzneimittel
Nach § 24a Abs. 4 StVG greift eine Ausnahme, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Ausnahme betrifft den Bußgeldtatbestand. Sie bedeutet nicht, dass du ohne Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt fahren darfst. Wer Medizinalcannabis nimmt, klärt die Wirkung auf das Fahren am besten vorher. Die Einzelheiten zur Verschreibung erklärt der Artikel Wie wirkt sich ein ärztliches Rezept auf den THC-Grenzwert aus?
Was du konkret tun kannst
- Lies den Grenzwert als Untergrenze für das Bußgeld, nicht als Freibrief für das Fahren.
- Lass das Auto stehen, wenn du dir nicht sicher bist. Bus, Bahn, Taxi oder eine Mitfahrgelegenheit sind die sichere Wahl.
- Plane den nächsten Tag ein. Was dazu wichtig ist, erklärt der Artikel Darf ich am nächsten Morgen nach Cannabiskonsum Auto fahren?
- Klär rechtliche Fragen zu einem konkreten Fall mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht.
- Bei Fragen zum eigenen Konsum helfen die Beratungsstellen in deiner Nähe.
Der Grenzwert gibt Orientierung, aber keine Entwarnung. Wer Cannabis konsumiert, plant die Fahrt vorher, nicht hinterher.
Wie eine Kontrolle abläuft
Wer im Straßenverkehr kontrolliert wird, erlebt oft Unsicherheit darüber, was als Nächstes passiert. Der Ablauf einer Kontrolle und einer Blutprobe ist im Artikel Wie läuft eine Blutprobe bei einer Polizeikontrolle ab? beschrieben. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und bei Fragen zum eigenen Verfahren eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Der Tag danach
Viele Menschen fragen sich, ob sie am nächsten Morgen fahren dürfen. Eine verlässliche Antwort gibt das Gefühl nicht. Wie sich der Wert über die Zeit verändert, lässt sich nicht aus dem eigenen Empfinden ablesen. Wer unsicher ist, lässt das Auto stehen und plant Alternativen für den Weg.
Das gilt auch, wenn du den Konsum am Abend vorher für gering hältst. Die Schwelle im Gesetz bleibt dieselbe, und der Messwert allein beschreibt nicht, wie gut du reagierst.
Warum der Grenzwert Fragen aufwirft
Viele Menschen erwarten eine klare Antwort, ob sie nach dem Konsum fahren dürfen. Der Grenzwert liefert eine Zahl, aber keine Gebrauchsanleitung für den Alltag. Er sagt nicht, wie lange THC im Körper nachweisbar bleibt, und er sagt nicht, wie sicher du dich am Steuer fühlen kannst. Wer den Wert verstehen will, muss deshalb beides trennen: die gesetzliche Schwelle und die tatsächliche Fahrtüchtigkeit. Ausführlich zur Fahrerlaubnis nach Konsum informiert der Artikel Was gilt für den Führerschein bei regelmäßigem Cannabiskonsum?
Häufige Fragen
Ist 3,5 ng/ml eine Promille-Grenze wie beim Alkohol?
Nein. Beim Alkohol gilt eine Grenze in Promille im Blut. Beim THC gilt ein Wert in Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Beide Regeln stehen in § 24a StVG, werden aber getrennt betrachtet und lassen sich nicht einfach miteinander vergleichen.
Was passiert, wenn ich den Wert knapp überschreite?
Dann liegt ein Verstoß gegen § 24a Abs. 1a StVG vor, auch wenn die Überschreitung gering ist. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt das Gesetz im Rahmen fest und hängt vom Einzelfall ab. Bei Fragen zum eigenen Verfahren hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Gilt der Grenzwert auch dann, wenn ich mich nicht berauscht fühle?
Ja. Der Grenzwert knüpft an den Messwert an und nicht an dein Gefühl. Unterhalb des Werts kann Fahrunsicherheit trotzdem ein Problem sein. Strafrechtlich kommen dann § 316 und § 315c StGB in Betracht, die darauf abstellen, ob das Fahrzeug sicher geführt werden kann. Der Grenzwert ist deshalb keine Entwarnung.