Straßenverkehr · Kontrolle und Folgen

Muss man einen Drogenschnelltest bei der Polizei machen?

Häufige Fragen

Muss ich bei der Polizei einen Drogenschnelltest machen?

Eine Blutentnahme durch einen Arzt ist nach § 81a Abs. 1 StPO auch ohne Einwilligung zulässig, im Bußgeldverfahren nach § 24a StVG ohne richterliche Anordnung (§ 46 Abs. 4 OWiG). Für den Vortest vor Ort belegen wir keine gesetzliche Pflicht. Wir können keine Rechtsberatung leisten. Bei einer akuten Kontrolle hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Was bedeutet ein positiver Drogenschnelltest?

Ein positiver Schnelltest ist ein erster Hinweis auf Substanzen im Körper, noch keine endgültige Feststellung. Meist folgen weitere Untersuchungen, etwa eine Blutprobe. Wie es danach weitergeht, hängt vom Ergebnis und vom Verfahren ab. Für die nächsten Schritte lohnt sich rechtlicher Rat, bevor du Erklärungen unterschreibst.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)
  2. StPO § 81a (Blutprobe)
  3. OWiG § 46 (Anwendung der StPO)
  4. StPO § 136 (Vernehmung des Beschuldigten)

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