Welche Rechte hat man bei einer Polizeikontrolle wegen Drogen?
Bei einer Polizeikontrolle wegen Drogen hast du Pflichten, aber auch Rechte. Welche genau gelten, hängt davon ab, ob es um eine Verkehrskontrolle, einen Verdacht oder eine Maßnahme im Verfahren geht. Die wichtigsten Regeln stehen in der Straßenverkehrs-Ordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in der Strafprozessordnung. Dieser Artikel fasst sie zusammen und zeigt, wann du Unterstützung holen solltest.
Anhalten und Anweisungen befolgen
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit anhalten. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen (§ 36 Abs. 5 StVO), und die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten gehen anderen Regeln vor (§ 36 Abs. 1 StVO). Atme kurz durch, bleibe höflich und sachlich. Das erleichtert den Ablauf und hilft dir, den Vorgang später nachzuvollziehen. Wenn du eine Anweisung nicht verstehst, bitte um eine Wiederholung.
Führerschein und Papiere
Beim Führen eines Kraftfahrzeugs ist ein gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen (§ 4 Abs. 2 FeV). Halte außerdem Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis griffbereit. Fehlende Unterlagen können den Vorgang verlängern, auch wenn sie mit dem Konsum nichts zu tun haben.
Angaben zur Person
Zur Person musst du richtige Angaben machen. Wer einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Amtsträger über Namen, Geburtsort oder Geburtstag, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung oder Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert, handelt ordnungswidrig (§ 111 Abs. 1 OWiG). Ist jemand einer Straftat verdächtig, können die Beamten außerdem die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 163b Abs. 1 StPO).
Angaben zur Sache und das Recht auf Beistand
Zur Beschuldigung musst du dich nicht äußern. Nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO steht es dem Beschuldigten frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und er kann jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen. Im Bußgeldverfahren gilt das sinngemäß (§ 46 Abs. 1 OWiG). Der Betroffene braucht allerdings nicht darauf hingewiesen zu werden (§ 55 Abs. 2 OWiG). Sag deshalb im Zweifel selbst, dass du dich zunächst beraten lassen möchtest, und gib vor Ort keine Erklärung ab, die du später nicht mehr zurückholen kannst.
Was die Polizei prüfen kann
Bei einem Verdacht auf Drogenkonsum kommen Befragung, Sichtkontrolle und weitere Maßnahmen in Betracht. Eine Blutprobe setzt voraus, dass du Beschuldigte oder Beschuldigter bist (§ 81a StPO). Im Bußgeldverfahren sind nur Blutentnahmen und andere geringfügige Eingriffe zulässig, und bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG aufgrund bestimmter Tatsachen bedarf die Blutentnahme keiner richterlichen Anordnung (§ 46 Abs. 4 OWiG). Mehr dazu im Beitrag Darf die Polizei ohne Verdacht einen Drogentest machen?
- Verkehrskontrolle: Führerschein und Papiere, gegebenenfalls Maßnahmen zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit
- Verdacht auf Konsum: Befragung und weitere Maßnahmen im Einzelfall
- Bestätigter Verdacht: Bußgeldverfahren nach § 24a StVG oder weitere Verfahren
Was du dir sofort notieren solltest
Sobald die Kontrolle vorbei ist, halte den Ablauf fest. Notiere Datum, Uhrzeit und Ort, wer kontrolliert hat, welche Fragen gestellt wurden und welche Maßnahmen erfolgt sind. Notiere auch, ob du Angaben gemacht oder Papiere gezeigt hast. Halte Namen von Zeugen fest, falls andere Personen den Vorgang gesehen haben. Bewahre alle Unterlagen auf, auch Quittungen über sichergestellte Gegenstände oder Protokolle.
Schreibe nur auf, was du selbst gesehen oder gehört hast, und kennzeichne Vermutungen ausdrücklich als Vermutungen. Ein solches Protokoll ersetzt keine Beratung, erleichtert aber das Gespräch dort deutlich.
Wann du eine Anwältin oder einen Anwalt brauchst
Sobald ein Verfahren eröffnet wurde oder ein Bescheid kommt, lohnt sich eine Beratung mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrs- oder Strafrecht. Das gilt besonders, wenn Führerschein, Arbeit oder Familie betroffen sind. Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Eine erste Beratung klärt, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und welche Fristen laufen. Auch eine Beratungsstelle kann helfen, die Lage zu sortieren, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Was du vorab wissen solltest
Die beste Vorbereitung ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, bevor eine Kontrolle passiert. Lies die Hinweise zu Grenzwerten im Straßenverkehr und zu den möglichen Folgen, damit du die Lage einordnen kannst. Die Frage, ob nach dem Konsum überhaupt gefahren werden darf, beantwortet der Artikel zu Fahren nach Cannabiskonsum.
Mitfahrende und das Umfeld
Wer mit anderen Personen im Fahrzeug unterwegs ist, bedenkt, dass deren Verhalten Teil der Kontrolle werden kann. Nach einer Kontrolle fragen Familie oder Arbeitgeber oft nach. Du musst nicht jede Einzelheit erzählen. Es reicht, sachlich zu sagen, dass ein Verfahren läuft und dass du dich beraten lässt. Diskutiere den Vorfall nicht in sozialen Medien, denn Aussagen dort passen später womöglich nicht zu deinen Unterlagen.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du eine Kontrolle hinter dir hast, schreibe das Protokoll deiner Erinnerung auf, bevor du mit anderen darüber sprichst. Bewahre alle Schreiben auf und notiere Fristen. Hol dir bei Unsicherheit Rat, bevor du etwas unterschreibst oder eine Erklärung abgibst. Für die rechtlichen Folgen lies den Artikel zu den Folgen einer Kontrolle mit THC. Eine Übersicht über die Themen rund um den Straßenverkehr findest du im Bereich Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Polizeikontrolle alles sagen?
Zur Person musst du richtige Angaben machen (§ 111 OWiG), und den Führerschein musst du auf Verlangen aushändigen (§ 4 Abs. 2 FeV). Zur Sache steht es dir frei, dich zu äußern oder nicht auszusagen, und du kannst jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, sinngemäß im Bußgeldverfahren). Bleibe in jedem Fall höflich und sachlich.
Was soll ich nach einer Kontrolle tun?
Notiere Datum, Ort, Uhrzeit und den Ablauf, solange die Erinnerung frisch ist. Bewahre alle Schreiben und Protokolle auf, notiere Fristen und hol dir Rat, bevor du etwas unterschreibst oder eine Erklärung abgibst.
Wann brauche ich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Spätestens, wenn ein Verfahren eröffnet wird oder ein Bescheid kommt. Gegen einen Bußgeldbescheid beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Besonders wichtig ist die Beratung, wenn dein Führerschein, dein Beruf oder deine Familie betroffen sind.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung § 36 (Gesetzestext)
- Fahrerlaubnis-Verordnung § 4 (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 111 (Gesetzestext)
- Strafprozessordnung § 163b (Gesetzestext)
- Strafprozessordnung § 136 (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 46 (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 55 (Gesetzestext)
- Strafprozessordnung § 81a (Gesetzestext)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 67 (Gesetzestext)