Straßenverkehr · Kontrolle und Folgen

Welche Rechte hat man bei einer Polizeikontrolle wegen Drogen?

Häufige Fragen

Muss ich bei einer Polizeikontrolle alles sagen?

Zur Person musst du richtige Angaben machen (§ 111 OWiG), und den Führerschein musst du auf Verlangen aushändigen (§ 4 Abs. 2 FeV). Zur Sache steht es dir frei, dich zu äußern oder nicht auszusagen, und du kannst jederzeit eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, sinngemäß im Bußgeldverfahren). Bleibe in jedem Fall höflich und sachlich.

Was soll ich nach einer Kontrolle tun?

Notiere Datum, Ort, Uhrzeit und den Ablauf, solange die Erinnerung frisch ist. Bewahre alle Schreiben und Protokolle auf, notiere Fristen und hol dir Rat, bevor du etwas unterschreibst oder eine Erklärung abgibst.

Wann brauche ich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Spätestens, wenn ein Verfahren eröffnet wird oder ein Bescheid kommt. Gegen einen Bußgeldbescheid beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Besonders wichtig ist die Beratung, wenn dein Führerschein, dein Beruf oder deine Familie betroffen sind.

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung § 36 (Gesetzestext)
  2. Fahrerlaubnis-Verordnung § 4 (Gesetzestext)
  3. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 111 (Gesetzestext)
  4. Strafprozessordnung § 163b (Gesetzestext)
  5. Strafprozessordnung § 136 (Gesetzestext)
  6. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 46 (Gesetzestext)
  7. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 55 (Gesetzestext)
  8. Strafprozessordnung § 81a (Gesetzestext)
  9. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 67 (Gesetzestext)

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