Welche Verfahren drohen beim Fahren unter Cannabiseinfluss?
Fahren unter Cannabiseinfluss ist nicht automatisch eine Straftat. Der Grundtatbestand im Straßenverkehrsgesetz ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Neben dem Bußgeldverfahren kann in besonderen Fällen auch ein Strafverfahren in Betracht kommen. Ob das so ist, prüft eine Anwältin oder ein Anwalt im Einzelfall. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und die Punkte, auf die es ankommt.
Ordnungswidrigkeit und Straftat im Vergleich
Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld geahndet. Ein Strafverfahren hat einen anderen Weg und andere Folgen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, welches Verfahren läuft und welche Beratung passt.
| Merkmal | Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG | Mögliche Straftat |
|---|---|---|
| Grundlage | Verstoß gegen den Grenzwert oder die Regel für andere berauschende Mittel | Fahren, obwohl die Person infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (§ 316 StGB), mit Gefährdung anderer zusätzlich § 315c StGB |
| Rechtsfolge | Geldbuße nach § 24a Abs. 3 StVG, in der Regel mit Fahrverbot (§ 25 Abs. 1 StVG) | Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; das Gericht kann zudem die Fahrerlaubnis entziehen (§ 69 StGB) |
| Prüfung | Messwert und Nachweis einer Substanz | Gesamtbild aus Verhalten, Folgen und Umständen |
Die Strafvorschriften im Wortlaut: § 316 Abs. 1 StGB bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er „infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“. Der Fahrlässigkeitsfall ist ebenfalls strafbar (Absatz 2). § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB setzt zusätzlich voraus, dass dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Der Rahmen reicht dort bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Beide Vorschriften verlangen die Unfähigkeit, sicher zu fahren. Ein Messwert allein steht im Wortlaut nicht.
Was den Bußgeldtatbestand ausmacht
Der Bußgeldtatbestand knüpft an Messwerte und an den Nachweis von Substanzen an. Für THC gilt die Schwelle von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nach Absatz 1a. Für andere berauschende Mittel gilt nach Absatz 2 eine eigene Regel, die an Substanzen aus einer Anlage zum Gesetz anknüpft. Die Mischung mit Alkohol hat einen eigenen Tatbestand. Diese Regeln arbeiten mit Ergebnissen einer Untersuchung und nicht mit dem Gefühl, das eine Person hat.
Was der Grenzwert für die Straftatfrage bedeutet
Der Grenzwert nach Absatz 1a ist eine feste Schwelle für den Bußgeldtatbestand. Die Frage nach einer Straftat wird davon getrennt beantwortet. Wer also nur knapp unter dem Wert liegt, sollte nicht annehmen, dass damit auch die Straftatfrage erledigt ist.
Welche Rolle ein Unfall spielt
Ein Unfall kann die Lage verändern, weil Verletzte, Schäden und Fragen zum Hergang hinzukommen. Diese Punkte werden im Einzelfall geprüft und können neue Vorwürfe begründen. Wie das rechtlich zu bewerten ist, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt. Mehr zu den Folgen eines Unfalls steht im Artikel zu Unfällen unter Cannabiseinfluss.
Warum du früh Rat suchen solltest
Wenn eine Kontrolle oder ein Unfall auf einen möglichen Vorwurf hindeutet, lohnt sich eine Beratung, bevor du Angaben machst. Das gilt auch dann, wenn du dich unschuldig fühlst. Eine erste Einschätzung kostet wenig Zeit und hilft dir, die nächsten Schritte zu überlegen.
Wer über den Vorwurf entscheidet
Bei einer Ordnungswidrigkeit entscheidet die zuständige Verwaltungsbehörde über das Bußgeld, und gegen einen Bescheid kann man sich wehren. Ob ein Verfahren darüber hinaus läuft, zeigt sich am Vorwurf selbst. Deshalb gehören alle Schreiben in deine Unterlagen.
Warum eine Chronologie vor dem Gespräch hilft
Viele Menschen erzählen den Vorfall mehrfach, bevor sie Unterlagen gesichtet haben. Dabei verändern sich Details, und spätere Angaben wirken dann widersprüchlich, selbst wenn sie es nicht sind. Deshalb ist es hilfreich, zunächst eine Chronologie zu erstellen: Uhrzeit, Ort, Ablauf der Kontrolle, Gespräche mit Beteiligten und Unterlagen, die man erhalten hat.
Diese Chronologie bleibt zunächst eine private Notiz und dient als Grundlage für die Beratung. Sie kostet nur etwas Zeit am Schreibtisch und ist eine der nützlichsten Maßnahmen nach einem Vorfall. Eine Beratung ist auch dann sinnvoll, wenn der Vorwurf gering erscheint.
Bußgeld und Fahrverbot im Überblick
Für das Bußgeld nennt § 24a Abs. 3 StVG einen Höchstrahmen. Konkrete Beträge nennt dieser Artikel nicht. Neben der Geldbuße ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Diese Folgen gelten für den Bußgeldtatbestand, auch wenn zusätzlich ein Strafverfahren im Raum steht. Kommt es zu einer Verurteilung, kann das Gericht außerdem ein Fahrverbot nach § 44 StGB anordnen oder die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen. Wer die Verfahren auseinanderhält, kann Fristen und Pflichten besser planen.
Für den Mischfall mit Alkohol gilt nach § 24a Abs. 2a StVG ein eigener Tatbestand mit einem höheren Bußgeldrahmen (§ 24a Abs. 3 StVG). Dieser Fall verlangt deshalb eine gesonderte Prüfung.
Was du jetzt konkret tun kannst
- Bewahre alle Unterlagen aus Kontrolle oder Unfall auf.
- Sprich über den Vorfall zuerst mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht.
- Hol Rat, bevor du Angaben machst oder etwas unterschreibst.
- Wenn dich dein Konsum beschäftigt, findest du Unterstützung unter Hilfe und Beratung.
Die sicherste Vorbeugung bleibt, nach Cannabis nicht zu fahren. Dann stellt sich die Frage nach Straftat oder Ordnungswidrigkeit gar nicht erst.
Häufige Fragen
Ist Fahren unter Cannabis immer eine Straftat?
Nein. Der Grundtatbestand nach § 24a StVG ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Eine Straftat nach § 316 oder § 315c StGB setzt voraus, dass die Person infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Das klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht im Einzelfall.
Schützt mich ein Messwert unter 3,5 Nanogramm vor einer Straftat?
Der Messwert allein beantwortet diese Frage nicht. Der Grenzwert nach Absatz 1a betrifft den Bußgeldtatbestand. Die Strafvorschriften des § 316 und § 315c StGB knüpfen im Wortlaut daran an, ob das Fahrzeug sicher geführt werden kann. Dafür hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Strafrecht.
Welche Rolle spielt ein Unfall bei der Abgrenzung?
Ein Unfall kann zusätzliche Fragen aufwerfen, etwa zu Verletzten, Schäden oder dem Hergang. Diese Punkte werden im Einzelfall geprüft. Ein Unfall entscheidet nicht allein über eine Straftat, verändert die Lage aber deutlich. Eine Beratung hilft bei der Einordnung.
Quellen
- Straßenverkehrsgesetz, § 24a (gesetze-im-internet.de)
- Straßenverkehrsgesetz, § 25 Fahrverbot (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 316 (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 315c (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 69 (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 44 (gesetze-im-internet.de)