Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Was passiert beim Kiffen in Verbotszonen?

Häufige Fragen

Ist Kiffen auf einem öffentlichen Spielplatz verboten?

Ja. Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist der öffentliche Konsum auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite verboten. Die Sichtweite endet bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG.

Gilt das Konsumverbot in Fußgängerzonen rund um die Uhr?

Nein. Das Gesetz verbietet den Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 KCanG). Außerhalb dieser Zeit regelt das KCanG diesen Ort nicht gesondert. Eine Sichtweite-Regel gibt es für Fußgängerzonen nicht.

Ist ein Verstoß gegen die Verbotszonen eine Straftat?

Nein. Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 Konsumverbot
  2. Konsumcannabisgesetz § 36 Bußgeldvorschriften
  3. OWiG § 67: Form und Frist des Einspruchs
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche

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