Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Was droht beim Konsum in Gegenwart von Minderjährigen?

Häufige Fragen

Ist Cannabiskonsum erlaubt, wenn Kinder im Raum sind?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen verboten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das gilt auch in der eigenen Wohnung. Verstöße sind nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG Ordnungswidrigkeiten.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen das Konsumverbot?

Für diesen Verstoß gilt der höhere der beiden Bußgeldrahmen des KCanG (§ 36 Abs. 2). Die konkrete Summe bestimmt die zuständige Behörde im Einzelfall. Gegen einen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Ist der Verstoß auch ohne Absicht eine Ordnungswidrigkeit?

Ja. Nach § 36 Abs. 1 KCanG handelt auch ordnungswidrig, wer fahrlässig gegen das Konsumverbot verstößt.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 Konsumverbot
  2. Konsumcannabisgesetz § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  3. Konsumcannabisgesetz § 36 Bußgeldvorschriften
  4. OWiG § 67: Form und Frist des Einspruchs
  5. StPO § 136: Erste Vernehmung
  6. BIÖG: Gefahren für Jugendliche

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