Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf ich in der Wohnung konsumieren, wenn Kinder zu Besuch sind?

Häufige Fragen

Darf ich in der Wohnung konsumieren, wenn ein Kind zu Besuch ist?

Nein, nicht in unmittelbarer Gegenwart des Kindes. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Plane den Konsum daher auf eine Zeit, in der keine Minderjährigen anwesend sind.

Was heißt unmittelbare Gegenwart?

Der Gesetzestext nennt keine feste Entfernung. Sicher gemeint ist die Anwesenheit im selben Raum; wer den Konsum sehen kann, sollte ebenfalls von unmittelbarer Gegenwart ausgehen. Die genaue Auslegung ist eine Frage des Einzelfalls. Im Zweifel sollte man auf den Konsum verzichten.

Gilt das Verbot auch bei Jugendlichen zwischen 16 und 18?

Ja. Das Verbot knüpft an das Alter unter 18 Jahren an. Auch Jugendliche, die kurz vor dem 18. Geburtstag stehen, gehören dazu. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob der Jugendliche selbst Cannabis konsumiert.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche (cannabispraevention.de)
  3. Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
  4. Konsumcannabisgesetz § 10 (gesetze-im-internet.de)
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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