Darf ich in der Wohnung konsumieren, wenn Kinder zu Besuch sind?
Nein, wenn Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren in unmittelbarer Gegenwart sind, ist der Konsum nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten. Das gilt auch in der eigenen Wohnung und auch dann, wenn die Kinder nur zu Besuch sind. Ein Verstoß ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG eine Ordnungswidrigkeit.
Was das Gesetz genau verbietet
Die Vorschrift spricht vom Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Verbot knüpft also an die Anwesenheit der Minderjährigen an. Es betrifft den Moment des Konsums, nicht den Besitz von Cannabis. Wer Cannabis besitzt, darf es weiter besitzen, solange er die Mengen einhält. Verboten ist nur der Konsum in Gegenwart der Minderjährigen.
Die Regel gilt unabhängig davon, ob die Kinder die eigenen sind, Verwandte oder Gäste. Entscheidend ist, dass sie sich in der Nähe befinden.
Was unmittelbare Gegenwart heißt
Der Gesetzestext nennt keine Entfernung in Metern, die das Verbot begrenzt. Ob jemand in unmittelbarer Gegenwart ist, ist deshalb eine Auslegungsfrage des Einzelfalls. Wer im selben Raum ist oder den Konsum sehen kann, ist nahe genug, dass du von unmittelbarer Gegenwart ausgehen solltest. Das ist keine verbindliche Auslegung, es hilft aber bei der Entscheidung im Alltag.
Schwieriger wird es bei benachbarten Räumen, offenen Wohnungen oder Balkonen. Dort können Kinder den Konsum schnell mitbekommen. Wer solche Konstellationen hat, sollte den Konsum nicht in der Nähe der Minderjährigen beginnen.
Typische Situationen im Alltag
Die häufigsten Situationen, in denen die Regel zählt, sind Familienfeiern, Besuch von Freunden mit Kindern und das Zusammenleben mit Jugendlichen im Haushalt. Auch Babysitting kann betroffen sein, wenn ein Konsum in der Nähe stattfindet. Die Lage ist oft unübersichtlich, weil Kinder schnell in einen Raum laufen.
- Konsum im selben Raum, in dem Kinder sind, ist verboten.
- Konsum, während Jugendliche unter 18 im Wohnzimmer sitzen, ist ebenfalls verboten.
- Konsum im Garten, während Kinder auf einem Spielplatz in Sichtweite sind, kann zusätzlich unter § 5 Abs. 2 KCanG fallen.
- Ein Konsum auf dem Balkon, wenn Kinder am offenen Fenster sind, kann ebenfalls betroffen sein.
Die Liste ist keine Vollständigkeitsliste. Sie zeigt, dass die Regel oft dann zählt, wenn Kinder den Konsum eigentlich gar nicht bemerken sollen.
Schutz von Kindern im Haushalt
Wer mit Kindern zusammenlebt, sollte Cannabis so aufbewahren, dass Kinder keinen Zugang haben. Nach § 10 KCanG muss Cannabis am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Eine verschlossene Schublade und klare Regeln im Haushalt helfen. Auch Gäste sollten informiert werden, dass Cannabis nicht offen herumliegt. Der Beitrag zum Sichern vor Kindern erklärt die praktischen Schritte.
Wenn Kinder Cannabis gefunden oder probiert haben, ist das ein ernster Vorfall. Gesundheitlich gilt: Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen. Laut BIÖG ist im schlimmsten Fall der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis schlechter funktioniert.
Was tun, wenn Kinder zu Besuch kommen
Plane Besuch so, dass der Konsum vorher endet oder auf einen Zeitpunkt ohne Minderjährige verschoben wird. Wenn Kinder kommen, ist die Wohnung in dieser Zeit ein Raum ohne Konsum. Diese Regel sollte für Gäste klar sein, bevor sie eintreffen. Ein kurzer Hinweis genügt, und er verhindert Missverständnisse.
Wenn Eltern kommen und Kinder dabei haben, gilt dasselbe. Eine Begleitung durch Erwachsene ändert nichts daran, dass der Konsum in Gegenwart der Kinder verboten ist. Die Verantwortung liegt bei der konsumierenden Person.
Typische Missverständnisse über das Verbot
Ein verbreiteter Irrtum lautet, das Verbot gelte nur, wenn Kinder den Konsum selbst sehen. Das Gesetz knüpft an die Anwesenheit an. Ebenso falsch ist die Annahme, ein geschlossener Raum sei automatisch sicher. Wenn Kinder in der Wohnung sind und den Konsum riechen oder hören können, lohnt sich die Frage, ob die Regel greift.
Ein zweiter Irrtum betrifft das Alter. Die Regel gilt für alle Personen unter 18 Jahren, also auch für Jugendliche, die fast erwachsen wirken. Ein dritter Irrtum: Die Zustimmung der Eltern ändert nichts am Verbot. Wer Minderjährige in der Gegenwart hat, sollte den Konsum verschieben, unabhängig davon, was die Familie erlaubt.
Wenn Kinder unangemeldet kommen
Manchmal kommen Kinder unangemeldet vorbei, etwa Nachbarskinder oder Freunde der eigenen Familie. Dann beendest du den Konsum sofort oder wechselst den Raum, bis die Kinder wieder gegangen sind. Eine Unterbrechung ist unangenehm, aber sie schützt alle Beteiligten. Wer solche Situationen öfter erlebt, legt den Konsum an einen Ort und eine Zeit, die von vornherein kinderfrei sind.
Auch beim Umgang mit Gästen trägt die konsumierende Person die Verantwortung. Sie entscheidet, wann und wo konsumiert wird, und sie sorgt dafür, dass Minderjährige geschützt bleiben.
Ein Gespräch mit Kindern über den Konsum
Kinder fragen oft, was Erwachsene da machen. Eine ehrliche, kurze Antwort ist besser als ein Ausweichen. Erkläre, dass Cannabis für Erwachsene bestimmte Regeln hat und dass Kinder es nicht anfassen oder probieren sollen. Dieses Gespräch ersetzt keine Regel im Haushalt, es ergänzt sie und macht sie verständlich.
Wenn Kinder Fragen zu Drogen stellen, lohnt es sich, Altersgerechtigkeit zu beachten. Für jüngere Kinder reicht ein einfacher Satz, für Jugendliche darf die Antwort sachlicher und ausführlicher sein. Eltern erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.
Was du jetzt tun kannst
Plane deinen Konsum so, dass er nicht in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen stattfindet. Informiere Gäste über die Regel, bevor sie kommen. Sichere Cannabis im Haushalt, und sprich mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern über klare Zeiten. Den Wortlaut von § 5 KCanG findest du unter § 5 KCanG. Wer sich Sorgen um einen Minderjährigen macht, findet beim Beitrag zu den ersten Schritten für Eltern Orientierung. Weitere Informationen bietet die Seite Jugendschutz.
Häufige Fragen
Darf ich in der Wohnung konsumieren, wenn ein Kind zu Besuch ist?
Nein, nicht in unmittelbarer Gegenwart des Kindes. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Plane den Konsum daher auf eine Zeit, in der keine Minderjährigen anwesend sind.
Was heißt unmittelbare Gegenwart?
Der Gesetzestext nennt keine feste Entfernung. Sicher gemeint ist die Anwesenheit im selben Raum; wer den Konsum sehen kann, sollte ebenfalls von unmittelbarer Gegenwart ausgehen. Die genaue Auslegung ist eine Frage des Einzelfalls. Im Zweifel sollte man auf den Konsum verzichten.
Gilt das Verbot auch bei Jugendlichen zwischen 16 und 18?
Ja. Das Verbot knüpft an das Alter unter 18 Jahren an. Auch Jugendliche, die kurz vor dem 18. Geburtstag stehen, gehören dazu. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob der Jugendliche selbst Cannabis konsumiert.