Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Wann ist Cannabiskonsum in Fußgängerzonen verboten?

Häufige Fragen

Ab wann ist Cannabiskonsum in der Fußgängerzone erlaubt?

Das Verbot dort gilt zwischen 7 und 20 Uhr. Nach 20 Uhr entfällt dieser Punkt. Andere Konsumverbote bleiben bestehen, etwa in Gegenwart von Minderjährigen. Im Zweifel verzichte auf Konsum im öffentlichen Raum.

Gilt das Verbot auch für Jugendliche?

Das Verbot gilt für jede Person, die in der Fußgängerzone öffentlich konsumiert. Für Minderjährige sind Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis ohnehin verboten. Welche Folgen ein Verstoß hat, hängt vom Einzelfall ab und wird im Artikel zu den Folgen für Jugendliche erklärt.

Wo steht die Regel genau?

Die Regel steht in § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Konsumcannabisgesetzes. Den Wortlaut findest du auf gesetze-im-internet.de.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  3. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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