Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Ab wann gilt die Weitergabe an Kinder als besonders schwerer Fall?

Häufige Fragen

Ab wann ist die Weitergabe von Cannabis an Kinder ein besonders schwerer Fall?

Nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a KCanG liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, wenn eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt oder weitergibt. Der Strafrahmen beträgt dann drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ob der Fall im Einzelnen so eingeordnet wird, entscheidet das Gericht.

Wie hoch ist die Strafe für die einfache Weitergabe von Cannabis?

Der Grundtatbestand nach § 34 Abs. 1 KCanG sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Das Gericht wählt die Strafe im Einzelfall aus. Bei einer Anklage wegen Weitergabe an Minderjährige ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht die richtige Anlaufstelle.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 34 Strafvorschriften
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  3. KCanG § 10
  4. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. Sucht & Drogen Hotline

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.