Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Was droht beim Besitz über 25 Gramm außerhalb der Wohnung?

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich unterwegs dabeihaben?

Für Personen ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am eigenen Wohnsitz sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG).

Was droht bei 27 Gramm unterwegs?

Mehr als 25 und bis zu 30 Gramm außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG. Es droht eine Geldbuße, keine Strafe.

Wird Besitz über 30 Gramm außerhalb der Wohnung immer bestraft?

Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG ist der Besitz von mehr als 30 Gramm an einem Ort, der nicht der Wohnsitz ist, strafbar. Die Strafe liegt zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, entscheidet das Gericht.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 34 Strafvorschriften
  3. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  4. KCanG § 37 Einziehung
  5. OWiG § 67 Einspruch
  6. StPO § 136 Erste Vernehmung

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