Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf man Cannabis in Bus und Bahn mitnehmen?

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich in der Bahn bei mir haben?

Für Personen ab 18 Jahren gilt für den Eigenkonsum eine Grenze von bis zu 25 Gramm nach § 3 Abs. 1 KCanG. Die höhere Grenze von 50 Gramm für Blüten und Pflanzenmaterial gilt nach dem Wortlaut am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Unterwegs orientierst du dich deshalb an der niedrigeren Grenze. Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Darf ich in der Bahn Cannabis konsumieren?

Ob ein Ort betroffen ist, hängt von den Regeln des § 5 ab. Dazu zählen Schulen mit ihrer Sichtweite, Spielplätze, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, öffentlich zugängliche Sportstätten, Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und die unmittelbare Gegenwart von Minderjährigen. Auf einem Weg durch die Stadt können mehrere dieser Punkte zusammentreffen. Wenn du unsicher bist, verschiebe den Konsum.

Wer hilft bei Fragen zum Besitz unterwegs?

Eine Beratungsstelle vor Ort kann die Lage einordnen. Bei rechtlichen Fragen zu einem konkreten Vorfall gilt: Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Die Sucht & Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche (cannabispraevention.de)
  4. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  5. Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
  6. Sucht & Drogen Hotline

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