Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Ist mehr als 50 Gramm zu Hause immer eine Straftat?

Häufige Fragen

Wann ist Cannabisbesitz zu Hause eine Straftat?

Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG, wenn du insgesamt mehr als 60 Gramm Cannabis besitzt. Zwischen mehr als 50 und 60 Gramm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG). Die erlaubte Menge am Wohnsitz liegt bei 50 Gramm (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).

Zählt das Cannabis, das ich unterwegs dabeihabe, zur Menge von 50 Gramm?

Ja. Die insgesamt besessene Menge darf 50 Gramm nicht übersteigen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Unterwegs sind außerdem nur bis zu 25 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG).

Gilt dasselbe für Pflanzen?

Erlaubt sind bis zu drei lebende Pflanzen. Wer mehr als drei lebende Pflanzen besitzt, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c KCanG strafbar.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 9 Eigenanbau
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. KCanG § 35a Absehen von der Verfolgung
  5. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  6. KCanG § 37 Einziehung
  7. OWiG § 67 Einspruch
  8. StPO § 136 Erste Vernehmung

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