Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Welche Umstände können eine Strafe mildern?

Häufige Fragen

Welche Umstände können eine Strafe nach dem KCanG mildern?

Das Gesetz nennt minder schwere Fälle bei den Taten des § 34 Abs. 4, die Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB bei Aufklärungshilfe (§ 35 KCanG) und das Absehen von der Verfolgung bei geringer Schuld (§ 35a KCanG). Allgemein berücksichtigt das Gericht Umstände wie das Verhalten nach der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB).

Kann man bei Aufklärungshilfe straffrei bleiben?

Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt ist und der Täter freiwillig und wesentlich zur Aufklärung einer Straftat nach § 34 KCanG beiträgt (§ 35 KCanG). Eine rechtliche Beratung ist vorher wichtig.

Was ist ein Regelbeispiel bei Cannabis-Straftaten?

Ein Regelbeispiel nach § 34 Abs. 3 KCanG beschreibt Fälle, in denen ein besonders schwerer Fall in der Regel vorliegt, etwa Gewerbsmäßigkeit oder die Weitergabe an Kinder durch eine Person über 21 Jahre. Der Strafrahmen liegt dann bei drei Monaten bis fünf Jahren.

Quellen

  1. KCanG § 34: Strafvorschriften
  2. KCanG § 35: Strafmilderung und Absehen von Strafe
  3. KCanG § 35a: Absehen von der Verfolgung
  4. StGB § 46: Grundsätze der Strafzumessung
  5. StPO § 136: Erste Vernehmung

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