Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Was droht beim Weiterverkauf von Cannabis?

Häufige Fragen

Was droht beim Verkauf von Cannabis?

Handeltreiben und das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis sind nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 und 7 KCanG strafbar. Vorgesehen sind Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei Gewerbsmäßigkeit, beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis fünf Jahre (§ 34 Abs. 3 KCanG).

Ist die Weitergabe in einem Club erlaubt?

Ja, aber nur durch Mitglieder an Mitglieder, innerhalb des befriedeten Besitztums und bei persönlicher Anwesenheit beider (§ 19 Abs. 2 KCanG). Mitglieder ab 21 Jahren erhalten höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat, Heranwachsende höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Monat (§ 19 Abs. 3 KCanG).

Darf ich meine Ernte aus dem Eigenanbau verschenken oder verkaufen?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Das gilt auch für unentgeltliche Weitergaben.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 34
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 37
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 9
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 11
  5. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  6. Gesetze im Internet: KCanG § 19
  7. Gesetze im Internet: StPO § 136

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