Welche Hilfe gibt es nach einer Verurteilung?
Nach einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) gibt es Hilfe von mehreren Seiten. Zuerst zählen die Fristen: Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO). Berufung oder Revision gegen ein Urteil sind innerhalb einer Woche nach Verkündung einzulegen (§ 314 Abs. 1, § 341 Abs. 1 StPO). Rechtlich hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht, gesundheitlich eine Suchtberatung oder eine Hotline.
Zuerst das Urteil oder den Strafbefehl genau lesen
Bevor du etwas unternimmst, lies die Entscheidung vollständig. Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung des Gerichts, die ohne Verhandlung ergeht. Wird nicht rechtzeitig Einspruch erhoben, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Ein Urteil wird nach einer Verhandlung verkündet und schriftlich begründet. Achte in beiden Fällen auf den Entscheidungsteil, auf die festgesetzten Folgen und auf das Datum der Zustellung. Schreib dir auf, was du nicht verstehst. Das erleichtert das Gespräch mit einer Beratung.
Die Fristen sind kurz. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann prüfen, welche Frist läuft, ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist und welche Folgen die Entscheidung hat.
Rechtlicher Beistand: Fachanwalt für Strafrecht
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht erklärt, was die Entscheidung für dich bedeutet. Sinnvolle Fragen für das Erstgespräch sind: Welche Folgen hat die Entscheidung konkret? Welche Fristen laufen? Welche Unterlagen brauche ich? Was passiert, wenn ich nichts unternehme? Gerichte entscheiden im Einzelfall, deshalb kann auch die Anwaltschaft das Ergebnis nur für deine konkrete Lage einordnen. Bei Verstößen im Straßenverkehr ist ein Gespräch mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll, weil dort ein Fahrverbot im Raum stehen kann. Die Regeln dazu erklärt der Artikel Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das KCanG?.
Therapie und Abhängigkeit
Die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung Anwendung (§ 39 KCanG). Sie regeln unter anderem, dass die Vollstreckung einer Strafe unter bestimmten Voraussetzungen zurückgestellt werden kann, wenn jemand eine Therapie macht. Ob diese Möglichkeit in deinem Fall besteht, klärt die Verteidigung gemeinsam mit einer Suchtberatungsstelle.
Suchtberatung vor Ort
Eine Suchtberatungsstelle berät Menschen mit Sorgen um den eigenen Konsum. Sie hilft, Gewohnheiten zu prüfen und Schritte zu planen. Die Beratung richtet sich an Menschen, die ihren Konsum verändern wollen, ebenso an Menschen, die unsicher sind, ob ihr Konsum ein Problem ist. Die nächste Beratungsstelle findest du über die Seite Hilfe finden: Beratung und Angebote.
Die Sucht & Drogen Hotline
Die Sucht & Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031. Weitere Informationen zu den Angeboten stehen auf sucht-und-drogen-hotline.de. Die Hotline eignet sich für eine erste Einschätzung und für die Frage, welche Stelle vor Ort passt. Niemand muss sich vor dem ersten Gespräch festlegen, ob er seinen Konsum verändern will.
Den eigenen Konsum ehrlich prüfen
Nach einer Verurteilung lohnt sich ein nüchterner Blick auf den eigenen Konsum. Der Cannabis-Check auf drugcom.de fragt unter anderem, ob du in den letzten zwölf Monaten den Eindruck hattest, den Konsum nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Die Antworten ersetzen keine Diagnose, helfen aber bei der Vorbereitung eines Beratungsgesprächs. Wer den Konsum verändern will, findet im Artikel Was passiert, wenn man mit dem Kiffen aufhört? erste Informationen.
Wer aufhören möchte, sollte mit Entzugserscheinungen rechnen. Laut drugcom treten sie meist 24 bis 48 Stunden nach dem letzten Konsum auf und dauern in der Regel bis zu einer Woche, im Höchstfall bis zu 14 Tage. Mehr dazu steht im Artikel Welche Entzugserscheinungen treten bei Cannabis auf?. Bei starken Beschwerden oder Gedanken, sich selbst zu schaden, gehört der Weg zur Ärztin oder zum Arzt oder der Notruf 112 dazu.
Nach dem Verfahren: den Alltag neu ordnen
Ein Verfahren endet, der Alltag geht weiter. Eine Liste mit Fristen, Terminen und festen Zeiten gibt Halt. Wer arbeitet oder in Ausbildung ist, kann überlegen, ob und wem er im Betrieb oder in der Schule etwas mitteilt. Rückschläge gehören zu Veränderungen. Wer einmal wieder konsumiert, passt den Plan an und nutzt die Beratung weiter.
Zu den Folgen für das Führungszeugnis und das Berufsleben informiert der Beitrag Schadet eine Cannabisstrafe dem Berufsleben?.
Angehörige brauchen auch Unterstützung
Eine Verurteilung betrifft oft auch Eltern, Partnerinnen, Partner und Freunde. Für Eltern gibt es das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550. Dort können sie Fragen und Sorgen besprechen. Mehr dazu auf der Seite Die Elternhotline im Überblick. Auch Beratungsstellen unterstützen Angehörige dabei, Grenzen zu setzen, ohne den Kontakt abzubrechen.
Was du jetzt tun kannst
- Entscheidung und Unterlagen vollständig lesen und das Datum der Zustellung oder Verkündung notieren.
- Sofort eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht um ein erstes Gespräch bitten, damit die Frist nicht verstreicht.
- Eine Suchtberatungsstelle vor Ort kontaktieren oder die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 anrufen.
- Den eigenen Konsum mit dem Cannabis-Check auf drugcom.de ehrlich prüfen.
- Bei Sorgen in der Familie das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 nutzen.
Eine Verurteilung ist ein harter Einschnitt. Wer früh Hilfe holt, behält mehr Handlungsspielraum. Mehr Informationen zu Rechtsfragen und Jugendschutz stehen auf der Seite Jugendschutz.
Häufige Fragen
Wer hilft nach einer Verurteilung wegen Cannabis?
Rechtlich hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht. Gesundheitlich und persönlich helfen Suchtberatungsstellen vor Ort und die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Für Angehörige gibt es das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.
Wie lange kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO). Ohne rechtzeitigen Einspruch steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Gegen ein Urteil sind Berufung und Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung einzulegen (§ 314, § 341 StPO).
Entscheidet eine Beratungsstelle über das Urteil?
Nein. Die rechtliche Entscheidung trifft das Gericht. Beratungsstellen helfen dabei, die Lage zu verstehen, den eigenen Konsum einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.
Was sollte man zum ersten Gespräch mitbringen?
Sinnvoll sind die vollständige Entscheidung, alle Schreiben mit Fristen und eine kurze Liste der Fragen. Eine Kanzlei oder Beratungsstelle kann vorab sagen, welche Unterlagen wichtig sind.
Quellen
- StPO § 410: Einspruch gegen den Strafbefehl
- StPO § 314: Berufung, Form und Frist
- StPO § 341: Revision, Form und Frist
- Konsumcannabisgesetz § 39: Besondere Regelungen bei Abhängigkeitserkrankung
- Sucht & Drogen Hotline
- drugcom.de: Cannabis-Check
- drugcom.de: Entzugserscheinungen bei Cannabiskonsum (FAQ)
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon