Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Welche Hilfe gibt es nach einer Verurteilung?

Häufige Fragen

Wer hilft nach einer Verurteilung wegen Cannabis?

Rechtlich hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht. Gesundheitlich und persönlich helfen Suchtberatungsstellen vor Ort und die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Für Angehörige gibt es das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.

Wie lange kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren?

Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 StPO). Ohne rechtzeitigen Einspruch steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Gegen ein Urteil sind Berufung und Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung einzulegen (§ 314, § 341 StPO).

Entscheidet eine Beratungsstelle über das Urteil?

Nein. Die rechtliche Entscheidung trifft das Gericht. Beratungsstellen helfen dabei, die Lage zu verstehen, den eigenen Konsum einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen.

Was sollte man zum ersten Gespräch mitbringen?

Sinnvoll sind die vollständige Entscheidung, alle Schreiben mit Fristen und eine kurze Liste der Fragen. Eine Kanzlei oder Beratungsstelle kann vorab sagen, welche Unterlagen wichtig sind.

Quellen

  1. StPO § 410: Einspruch gegen den Strafbefehl
  2. StPO § 314: Berufung, Form und Frist
  3. StPO § 341: Revision, Form und Frist
  4. Konsumcannabisgesetz § 39: Besondere Regelungen bei Abhängigkeitserkrankung
  5. Sucht & Drogen Hotline
  6. drugcom.de: Cannabis-Check
  7. drugcom.de: Entzugserscheinungen bei Cannabiskonsum (FAQ)
  8. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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