Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das KCanG?

Häufige Fragen

Ist jeder Verstoß gegen das KCanG eine Straftat?

Nein. Das KCanG enthält Straftatbestände in § 34, etwa Handeltreiben, Abgeben und Weitergeben von Cannabis oder Besitz über 30 beziehungsweise 60 Gramm. Besitz knapp über den erlaubten Mengen sowie Konsumverstöße sind dagegen Ordnungswidrigkeiten nach § 36, für die ein Bußgeld festgesetzt wird.

Welche Freiheitsstrafe droht bei der Weitergabe an Jugendliche?

Wer als Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, muss in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen (§ 34 Abs. 3 KCanG). Bei gewerbsmäßigem Handeln beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre (§ 34 Abs. 4 KCanG).

Gibt es nach einem Verstoß im Straßenverkehr ein Fahrverbot?

Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Die Ausnahme für ein konkret verschriebenes Arzneimittel steht in § 24a Abs. 4 StVG.

Wird eine Wiederholung härter bestraft?

Das KCanG regelt die Wiederholung nicht gesondert. Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht unter anderem das Vorleben (§ 46 Abs. 2 StGB). Wie sich das im Einzelfall auswirkt, entscheidet das Gericht oder die Behörde.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 34: Strafvorschriften
  2. Konsumcannabisgesetz § 36: Bußgeldvorschriften
  3. Konsumcannabisgesetz § 9: Eigenanbau
  4. Konsumcannabisgesetz § 3: Erlaubter Besitz
  5. Straßenverkehrsgesetz § 24a: Berauschende Mittel im Straßenverkehr
  6. Straßenverkehrsgesetz § 25: Fahrverbot
  7. StGB § 46: Grundsätze der Strafzumessung
  8. OWiG § 17: Höhe der Geldbuße
  9. OWiG § 67: Form und Frist des Einspruchs

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