Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Schadet eine Cannabisstrafe dem Berufsleben?

Häufige Fragen

Schadet ein Bußgeld wegen Cannabis meiner beruflichen Zukunft?

Ein Bußgeld ist keine Verurteilung und steht nicht im Bundeszentralregister. Ob es im Beruf eine Rolle spielt, hängt von den Regeln des Arbeitgebers ab. Im Zweifel klärst du mit einer Beratungsstelle, was angegeben werden muss.

Erscheint eine Cannabisverurteilung im Führungszeugnis?

Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten werden nicht aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Andere Verurteilungen stehen für eine begrenzte Zeit im Zeugnis (§ 34 BZRG).

Was kann ich tun, wenn eine frühere Verurteilung im Weg steht?

Prüfe, ob eine Tilgung nach §§ 40 bis 42 KCanG möglich ist. Den Antrag stellst du bei der Staatsanwaltschaft. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann einschätzen, welche Unterlagen nötig sind.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 34
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 36
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 40 Tilgungsfähige Eintragungen
  4. Gesetze im Internet: BZRG § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
  5. Gesetze im Internet: BZRG § 34 Länge der Frist
  6. Gesetze im Internet: BZRG § 46 Länge der Tilgungsfrist
  7. Gesetze im Internet: BZRG § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
  8. cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht

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