Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Was ist gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige?

Häufige Fragen

Was bedeutet gewerbsmäßig bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige?

Gewerbsmäßig handelt, wer die Tat wiederholt begeht, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Das KCanG definiert den Begriff nicht. Bei einer Person über 21 Jahre, die so Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt, droht Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 KCanG).

Wer entscheidet, ob eine Abgabe gewerbsmäßig war?

Das entscheidet im Strafverfahren das zuständige Gericht. Die Ermittlungsbehörden sammeln die Tatsachen, das Gericht bewertet sie. Betroffene sollten früh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen.

Gibt es bei gewerbsmäßiger Abgabe an Minderjährige einen milderen Rahmen?

Für minder schwere Fälle sieht § 34 Abs. 4 KCanG Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, entscheidet das Gericht nach einer Gesamtwürdigung.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 34 Strafvorschriften
  2. StPO § 136: Erste Vernehmung
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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