Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Was ist bei Cannabiswerbung verboten?

Häufige Fragen

Darf ein Cannabis Social Club in sozialen Netzwerken posten?

Nach § 6 KCanG ist Werbung für Anbauvereinigungen verboten. Ein Beitrag mit Angebot, Mitgliedschaft oder Anreiz fällt darunter. Das Gesetz nimmt nichts ausdrücklich aus, deshalb sollten Beiträge vorher sorgfältig geprüft und im Zweifel rechtlich beurteilt werden.

Ist Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt?

Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen ist nach § 6 KCanG verboten. Das Gesetz nennt keine Ausnahme nach der Größe der Veranstaltung. Wer so etwas plant, klärt die Rechtslage vor einer Zusage.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Werbeverbot?

Ein Verstoß gegen § 6 KCanG ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Den Höchstbetrag der Geldbuße regelt § 36 Abs. 2 KCanG. Über den Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 6 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 36 (gesetze-im-internet.de)
  3. Konsumcannabisgesetz, § 23 (gesetze-im-internet.de)
  4. Konsumcannabisgesetz, § 21 (gesetze-im-internet.de)

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.