Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Welche Strafen drohen nach dem MedCanG?

Häufige Fragen

Welche Strafe droht bei einer Abgabe von Medizinalcannabis ohne Verschreibung?

Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG wird die Abgabe ohne ärztliche Verschreibung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei besonders schweren Fällen, etwa der Abgabe an Minderjährige durch Personen über 21 Jahren, sieht das Gesetz einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. cannabispraevention.de, Gefahren für Jugendliche
  3. StPO § 136 (gesetze-im-internet.de)
  4. Sucht & Drogen Hotline (sucht-und-drogen-hotline.de)

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