Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Häufige Fragen

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG dürfen nur Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Andere Berufsgruppen können die Verschreibung nicht ausstellen. Wer eine Verordnung möchte, braucht eine Praxis, in der eine Ärztin oder ein Arzt die Entscheidung trifft und die Behandlung verantwortet.

Darf ein Heilpraktiker Cannabis verschreiben?

Nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 MedCanG nicht, weil dort ausdrücklich Ärztinnen und Ärzte genannt sind. Eine Beratung durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker ersetzt also keine ärztliche Verordnung. Für eine Verordnung ist eine Praxis mit einer Ärztin oder einem Arzt nötig.

Welcher Arzt ist für Medizinalcannabis der richtige?

Das hängt von der Erkrankung ab. Oft beginnt man bei der Hausarztpraxis, die die Krankengeschichte kennt. Bei Bedarf kann eine spezialisierte Fachpraxis hinzukommen. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob eine Verordnung medizinisch vertretbar ist.

Dürfen Zahnärzte Medizinalcannabis verschreiben?

Nein. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 MedCanG sind Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte nicht zur Verschreibung, zur Verabreichung und zum Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch berechtigt. Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  3. Gesetze im Internet: SGB V § 31
  4. Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabis als Medizin

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