Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Warum darf für Cannabis nicht geworben werden?

Häufige Fragen

Darf ein Cannabis Social Club auf seiner Website werben?

Nach § 6 KCanG sind Werbung und jede Form des Sponsorings für Anbauvereinigungen verboten. Ob ein einzelner Inhalt als Werbung gilt, entscheidet der Einzelfall. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Ist Werbung für Cannabis in sozialen Netzwerken erlaubt?

Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis sind nach § 6 KCanG verboten. Das gilt unabhängig davon, ob der Beitrag auf einer Website, in einem Netzwerk oder in einer Anzeige erscheint. Ob ein konkreter Beitrag darunter fällt, entscheidet der Einzelfall.

Quellen

  1. KCanG § 6, Werbe- und Sponsoringverbot
  2. KCanG § 1, Begriffsbestimmungen
  3. KCanG § 23, Anbauvereinigungen
  4. KCanG § 5, Konsumverbote
  5. KCanG § 34, Strafvorschriften
  6. KCanG § 36
  7. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  8. Sucht & Drogen Hotline

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