Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Welche Pflichten zur Suchtprävention enthält das Gesetz?

Häufige Fragen

Welche Präventionspflichten hat eine Anbauvereinigung?

Anbauvereinigungen müssen zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Außerdem muss jede Anbauvereinigung ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG).

Wer ist der Präventionsbeauftragte?

Der Präventionsbeauftragte ist ein Mitglied, das der Vorstand der Anbauvereinigung benennt. Er oder sie ist für die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen zuständig. Die Person ist Ansprechpartner für Fragen zum Jugendschutz.

Wo bekomme ich Beratung zu meinem Cannabiskonsum?

Suchtberatungsstellen beraten meist kostenlos und vertraulich. Online-Angebote wie die Beratung zu Cannabis ergänzen das Angebot vor Ort. Bei akuten Notlagen ist der Notruf die richtige Anlaufstelle.

Quellen

  1. KCanG § 23 Anbauvereinigungen (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 6 Werbeverbot (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 34 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de)
  5. BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
  6. Suchtberatung digital: Cannabis
  7. KCanG § 7
  8. KCanG § 8
  9. KCanG § 12
  10. KCanG § 21
  11. KCanG § 27
  12. KCanG § 36
  13. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  14. Sucht & Drogen Hotline

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