Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter gelten die Erlaubnisse des KCanG?

Besitz von bis zu 25 Gramm, Eigenanbau und die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung sind erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 3, § 9 und § 16 KCanG). Für Minderjährige bleiben diese Erlaubnisse ausgeschlossen. Wer Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, macht sich nach § 34 strafbar. Die Konsumverbote in § 5 gelten zusätzlich.

Gibt es Ausnahmen für Eltern?

Das Gesetz nennt keine Ausnahme für Eltern. Eine Erlaubnis der Eltern schafft keine Ausnahme von der Altersgrenze. Eltern, die einem Kind Cannabis weitergeben, machen sich nach § 34 KCanG strafbar. Konsum in unmittelbarer Gegenwart des Kindes ist nach § 5 Abs. 1 verboten. Bei konkreten Fragen hilft eine Rechtsberatung oder eine Suchtberatungsstelle.

Quellen

  1. KCanG im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. KCanG § 1 (gesetze-im-internet.de)
  6. KCanG § 3 (gesetze-im-internet.de)
  7. KCanG § 9 (gesetze-im-internet.de)
  8. KCanG § 10 (gesetze-im-internet.de)
  9. KCanG § 16 (gesetze-im-internet.de)
  10. KCanG § 23 (gesetze-im-internet.de)
  11. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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