Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was muss man als Neuling über das KCanG wissen?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?

Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz zum Eigenkonsum für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und zwar bis zu 25 Gramm. Für Minderjährige gelten strengere Regeln, und der Konsum in ihrer Gegenwart ist verboten. Bei Fragen zu deinem Einzelfall hilft eine Beratungsstelle.

Welche Grenzen gelten im Straßenverkehr?

Im Straßenverkehr gelten die Grenzen des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG. Die Folgen hängen vom Einzelfall ab. Bei einer Ordnungswidrigkeit ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
  2. Konsumcannabisgesetz § 5 (Konsumverbote)
  3. Konsumcannabisgesetz § 9 (Eigenanbau)
  4. Konsumcannabisgesetz § 34 (Strafvorschriften)
  5. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Alkohol und berauschende Mittel)
  6. Straßenverkehrsgesetz § 25 (Fahrverbot)
  7. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  8. drugcom: Cannabis
  9. KCanG § 16
  10. KCanG § 19
  11. MedCanG § 3, Verschreibung und Abgabe
  12. Sucht & Drogen Hotline

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