Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Das KCanG in Kürze: die wichtigsten Regeln

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf man nach dem KCanG besitzen?

Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt bei Blüten und Pflanzenmaterial eine Grenze von 50 Gramm. Die Regeln stehen in § 3 KCanG. Bei einem Einzelfall hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt.

Ist Werbung für Cannabis erlaubt?

Nein. Nach § 6 KCanG sind Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen verboten. Das betrifft Anzeigen, Plakate und Beiträge in sozialen Netzwerken ebenso wie das Sponsoring von Veranstaltungen.

Wie viele Pflanzen darf ich anbauen?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen (§ 9 KCanG). Die Ernte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wer mehr Pflanzen oder eine gemeinsame Ernte möchte, braucht dafür eine Erlaubnis nach § 11 KCanG für eine Anbauvereinigung.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 6 Werbeverbot (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 9 Eigenanbau (gesetze-im-internet.de)
  5. KCanG § 11 Erlaubnis (gesetze-im-internet.de)
  6. KCanG § 16 Mitglieder (gesetze-im-internet.de)
  7. KCanG § 34 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de)
  8. BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Jugendliche
  9. KCanG § 17
  10. KCanG § 23

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