Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Müssen Lehrkräfte Cannabisvorfälle melden?

Häufige Fragen

Gibt es eine bundesweite Meldepflicht für Lehrkräfte bei Cannabis?

Eine allgemeine Meldepflicht für Cannabisvorfälle nennt das KCanG nicht. Die Pflichten ergeben sich aus dem Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes und aus der Dienstanweisung der Schule. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung nennt § 4 KKG zuerst das Gespräch mit Kind und Erziehungsberechtigten, danach die Befugnis, das Jugendamt zu informieren. Die verbindliche Antwort für dein Land erhältst du bei der Schulleitung oder der Schulaufsicht.

Was sollte eine Lehrkraft bei einem Verdacht zuerst tun?

Den Sachverhalt sachlich festhalten und die Schulleitung informieren. Die Beratungslehrkraft oder die Schulsozialarbeit kann einbezogen werden, wenn ein Schüler Unterstützung braucht. Eigene Durchsuchungen oder Ermittlungen gehören nicht zu den ersten Schritten.

Wer hilft bei rechtlichen Fragen zu einem Vorfall?

Bei strafrechtlichen Fragen kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht einordnen, welche Stelle zuständig ist. Die Schulaufsicht beantwortet Fragen zum Landesrecht. Suchtberatungsstellen unterstützen Schulen bei Prävention und Fallbegleitung.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 34 (gesetze-im-internet.de)
  3. BIÖG: Cannabisprävention
  4. KKG, § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen (gesetze-im-internet.de)

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.