Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Wie geht eine Schule nach einem Vorfall vor?

Häufige Fragen

Was macht die Schule als Erstes nach einem Cannabisvorfall?

Zuerst sichert die Lehrkraft die Lage und sorgt für Ruhe. Bei akuter Gefahr wählt sie den Notruf. Danach hält sie Zeit, Ort und Beobachtungen knapp fest und informiert die Schulleitung. Die Schulsozialarbeit wird früh eingebunden.

Werden die Eltern bei einem Vorfall informiert?

Die Fachseite für Lehrkräfte bei cannabispraevention.de erläutert, in welchen Situationen Eltern zu kontaktieren sind. Laut BIÖG informieren die Behörden bei Verstößen Minderjähriger gegen das Cannabisverbot die Erziehungsberechtigten. Ob die Schule den Kontakt vorher selbst sucht, richtet sich nach dem Schulrecht und der Absprache mit der Schulleitung.

Welche Maßnahme folgt auf einen Vorfall?

Welche Maßnahmen möglich sind, richtet sich nach dem Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes. Die Schulleitung prüft im Einzelfall, was passt. Wichtig sind ein Gespräch, eine nachvollziehbare Vereinbarung und ein Hinweis auf Beratung. Auskunft gibt die Schulleitung oder das zuständige Schulamt.

Quellen

  1. BIÖG: Lehrkräfte, Umgang mit dem Thema Cannabis
  2. BIÖG: Lehrkräfte, Gesetzeslage
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche durch Cannabis
  4. KCanG § 5 Konsumverbote
  5. Sucht und Drogen Hotline
  6. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  7. drugcom: Cannabis-Check
  8. Konsumcannabisgesetz § 34 Strafvorschriften

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