Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Wann sollten Schulen die Polizei einschalten?

Häufige Fragen

Muss die Schule bei jedem Cannabisfall die Polizei einschalten?

Eine pauschale Pflicht gibt es nicht im Sinne einer Automatik. Die Schule entscheidet im Team und mit der Schulleitung nach dem Einzelfall. Nach cannabispraevention.de werden Eltern informiert, wenn Jugendliche beim Konsum erwischt werden. Bei Verdacht auf Weitergabe oder Handel mit Cannabis an Minderjährige sollte die Schule Hilfe von außen einholen; die Fachseite nennt das „Dealen“ als Situation, in der Eltern umgehend zu informieren sind.

Was passiert, wenn ein Erwachsener einem Minderjährigen Cannabis gibt?

Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist strafbar. Die Grundregel sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Gibt eine Person über 21 Jahre einem Kind oder Jugendlichen Cannabis weiter, liegt ein besonders schwerer Fall mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Quellen

  1. BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Lehrkräfte
  2. BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Eltern
  3. Konsumcannabisgesetz: § 34 Strafvorschriften
  4. BIÖG Cannabisprävention: Umgang mit dem Thema Cannabis
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. Sucht & Drogen Hotline
  7. cannabispraevention.de: Mit Sorgeberechtigten über Cannabis reden

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.