Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Wie weit müssen Anbauvereinigungen von Schulen entfernt sein?

Häufige Fragen

Wie groß ist der Mindestabstand einer Anbauvereinigung zu Schulen?

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG darf das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung nicht in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen liegen. In diesem Fall ist die Erlaubnis zu versagen. Maßgeblich ist der Eingangsbereich der Schule. Vor einem Antrag lohnt sich eine Prüfung der Lage.

Gilt der Abstand auch für Kinderspielplätze?

Ja. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG nennt neben Schulen auch Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätze. Bei Grenzfällen fragst du die zuständige Erlaubnisbehörde.

Quellen

  1. KCanG § 12 Erlaubnis, Versagung
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 23

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