Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Dürfen erwachsene Schüler Cannabis auf dem Schulgelände haben?

Häufige Fragen

Gilt das Konsumverbot an Schulen auch für Volljährige?

Ja. Das Verbot des öffentlichen Konsums in Schulen und in deren Sichtweite knüpft an den Ort an. Die Altersgrenze von 18 Jahren betrifft den erlaubten Besitz (§ 3 KCanG), sie hebt das Verbot an Schulen aber nicht auf. Welche Regeln an deiner Schule darüber hinaus gelten, erklärt dir die Schulleitung. Bei einem konkreten Vorfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.

Wie weit von der Schule entfernt darf man konsumieren?

Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist bei mehr als 100 Metern Abstand vom Eingangsbereich keine Sichtweite mehr gegeben. Ob ein Ort noch in Sichtweite der Schule liegt, hängt vom Einzelfall ab. Wer unsicher ist, lässt den Konsum ganz und fragt vorher nach. Mehr dazu erklärt der Artikel zum Abstand zu Schulen.

An wen wende ich mich bei einem Vorfall an der Schule?

Zuerst an die Schulleitung, weil sie die Hausregeln kennt. Bei strafrechtlichen Fragen helfen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht. Wer selbst betroffen ist, kann sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  3. drugcom.de: Alles über Cannabis
  4. Konsumcannabisgesetz, § 36 (gesetze-im-internet.de)

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